Patenschaft, Kirchenaustritt?

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Jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht Tauf- oder Firmpate werden. Erlischt auch das Patenamt, das jemand einst übernommen hat?
Nach Canon 874 ist die sanktionsfreie volle Gemeinschaft in der katholischen Kirche erforderlich, um Pate zu werden. Ausgetretene sind zwar durch die Taufe für immer Glieder der Kirche, aber eben wegen ihres Verhaltens in der Ausübung ihrer Rechte gehindert.
Es gilt aber der Grundsatz: Einmal Pate, immer Pate. Der Gedanke dahinter: Eine einmal übernommene Verpflichtung kann nicht wieder zurückgenommen werden (Canon 872).

Quelle: https://www.kirchenzeitung.de/verlassen-der-glaubensgemeinschaft-ist-unerlaubt

Auf jeden Fall wird das Patenamt nicht neu besetzt. Auch nicht, wenn der Pate am Tag nach der Taufe sterben sollte.

Ansonsten verweise ich auf die Vorredner.

Hi

Die Patenschaft will gelebt sein 😃.

Wirst du sie im Rahmen der Kirche erfüllen und den Sprössling an die Kirche und den Lord Jesus binden und seine Entwicklung zu einem guten Christen, der nicht in die Hölle kommt, beichten geht, den Rosenkranz betet und den Papst mag überwschen, auch wenn die Eltern gar zu weltlich sind?

Äh nein. So wie jeder Pate, wenn man ehrlich ist.

Willst du das Kind besuchen und Kontakt zu ihm halten und mal den Eltern unter die Arme greifen und vielleicht die ein oder andere spaßige Aktion mit ihm machen- dann fragt keiner ob du Pate im Sinne der Kirche geblieben bist, das ist sowieso jedem egal auch wenn du ein Scheißpate bist.

Ja, die einmal eingetragene Patenschaft wird nicht gestrichen oder geändert.

Allerdings ist eigentlich die Aufgabe eines Taufpaten, den Täufling auf seinem Glaubensweg zu begleiten. Dazu passt ein Kirchenaustritt natürlich nicht.

Ja. Du darfst dann halt kein Firmpate werden, aber das muss ja eh nicht dieselbe Person sein.