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Kann man einen Taufpaten "entpaten"?

gefragt von tussideluxe am 21.01.2008 um 14:57 Uhr

z.b. wenn kein interesse am kind besteht? wenn ja wie geht das?


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Reply


minister
beantwortet von minister am 21. Januar 2008 15:01
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Nein, das ist nicht möglich und nicht vorgesehen.

Sollte es tatsächlich zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen Eltern und Paten kommen, besteht aber die Möglichkeit, nachträglich einen weiteren Paten zu benennen, ihn eintragen zu lassen und ihn sein Patenamt ausüben zu lassen.


anonym
beantwortet von rinya am 21. Januar 2008 15:14
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das geht selbstverständlich: gehe auf dein kirchenamt und lass die person austragen. benenne die gründe und die sache ist beendet.wenn das sogar in bayern funktioniert, dann geht das sicher auch andernorts!! vielleicht solltest du noch einen klärungsversuch mit den paten anstreben und sie über deine konsequenzen informieren. l.g. rinya

Kommentar von 32c7c22e7733cc0bbb939c0e1dbe0271smallminister am 21. Januar 2008 15:20

Austragen ist zumindest in der evangelischen Kirche NICHT möglich. Nur das Nachbenennen.

Kommentar von rinya am 21. Januar 2008 21:37

minister, da liegst du falsch. habe diesen vorgang vor 22 jahren in der evangelischen kirche in bayern erlebt.nacgbenennung war nicht nütig, da es einen weiteren paten gab.

Kommentar von Caf8a3595bdac965238ca5caba361d24smallcomarel am 22. Januar 2008 09:29

Austragen ist auch bei der kath. Kirche nicht möglich!!!!!!!! Ein Nachbenennen allerdings auch nicht.


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 21. Januar 2008 16:45
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Für die katholische Kirche gilt: Nein, man kann den Paten nicht aus dem Taufregister austragen lassen.

Grund: Der Pate ist ein Bürge für den christlichen Glauben, denn nur auf diesen Glauben hin kann das Kind getauft werden. Zugleich verpflichtet sich der Pate, die Eltern dabei zu unterstützen, dass aus dem Täufling ein guter Christ / eine gute Christin wird.

Wenn ein Pate nun seiner Aufgabe nicht nachkommt, kann man ihn (leider) nicht als Pate streichen lassen. Oft gibt es aber noch einen zweiten Paten / zweite Patin. Da nach katholischen Kirchenrecht aber nur ein/e Pate/Patin erforderlich ist, braucht das Kind nicht ohne Paten groß werden, weil es ja noch den zweiten gibt.

Da das Patenamt innerkirchlich nach der Taufe faktisch nicht mehr relevant ist, würde ich mir überlegen, familienintern jemand anderes zu suchen, der dann an Stelle des "ausgefallenen" Paten eine Patenschaftsaufgabe übernehmen kann.


comarel
beantwortet von comarel am 22. Januar 2008 09:34
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Da ich im Laufe der Zeit feststellen mußte, dass bei unseren 4 Kindern mindestens jeweils ein Pate seinem Amt nicht nachkommen wolte oder konnte, sondern sich nur als Geschenketante bzw. Geschenkeonkel sah, deren Aufgabe is ist teure Geschenke zu machen, die auch entsprechend gewürdigt werden sollten, statt das Patenamt richtig zu verstehen, stand ich vor dem Problem auch das Taufregister ändern zu lassen, was leider nicht ging. Da wir als Eltern jedoch selbst auf die kath. Erziehung achten konnten und ja auch noch einen anderen Paten hatten, war es kein Problem familienintern dem Paten "zu kündigen"


anonym
beantwortet von talia am 21. Januar 2008 15:01
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Das war bei mir als Kind ebenfalls so. Meine Eltern hatten sich mit meinem Patenonkel überworfen und so hatte ich 20 Jahre keinen Kontakt zu ihm. Eine mir nahe stehende Freundin meiner Mutter übernahm dann irgendwann Formlos dieses Amt und daran hat sich bis heute nichts geändert.




Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 21. Januar 2008 15:07

hmhm ist bei meiner Freundin ähnlich, Zoff mit dem Paten, kein Kontakt, daher muß ich jetzt Aushilfspaten *g


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