Kirchenaustritt und Patenschaft

4 Antworten

Nein, das wird nicht weitergegeben. Die Patenschaft ist eine private Übereinkunft zwischen den Eltern des Kindes und dir, das hat mit deinem Austritt nichts zu tun. Du wirst auch weiterhin der Pate des Kindes sein.

Die Patenschaft endet eigentlich mit der Konfirmation des Patenkindes. Also brauchst du dir da keine Sorgen machen.

Du hast somit als Pate "ausgedient"

Man kann zwar kein Taufpate werden, wenn man nicht der (gleichen) Kirche angehört (sondern dann nur Taufzeuge), das betrifft aber eben nur die Taufe. Die Vereinbarung zur Patenschaft, die Du mit den Eltern geschlossen hast, bleibt aber bestehen. Nein, die bekommen keinen Bescheid, ich weiß nicht mal, ob das irgendwo erfasst wird, außer evtl. in Gemeindebüchern...

Danke, aber werden die Informationen in den Gemeindebüchern nicht ausgetauscht, z.B. bei Wegzug?

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