Pachtvertrag gültig?

4 Antworten

Das Gesetz schreibt für den Pachtvertrag keine besondere Form vor. Daher ist es auch möglich diesen mündlich abzuschließen. Wenn du den Garten schon genutzt hast und die wesentlichen Vertragsbestandteile bekannt waren kann man hier davon ausgehen, dass ein gültiges Pachtverhältnis noch besteht und nach gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen gekündigt werden muss.

ein nicht unterschriebener schriftlicher Vertrag ist nicht gültig - ABER hier ist der "Vertrag" nicht der Vertrag sondern nur eine Art "Anlage" zum mündlichen (gültigen) Vertrag...

Aber wäre es nicht am allereinfachsten auf den Verein zuzugehen, Deine geänderte Situation zu erläutern und gemeinsam eine Lösung zu finden?

(und soooo teuer wird es ja auch nicht sein, ein paar Monate noch zu zahlen, oder?)

Wenn Du nix mehr machst in dem Garten wird Dir eh gekündigt :-))

Man kann Verträge auch mündlich abschließen. Nicht jeden, aber die Pacht einer Parzelle im Gartenbauverein schon. Das nicht unterschriebene Papier ist damit nur ein Anhang, der die Details enthält.

Also ab zum Vorstand, sie Sache schildern und vielleicht ist es damit erledigt, weil ein anderer deine Parzelle nimmt.

Ansonsten zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und bis dahin zahlen. Ist das so viel? Bei uns am Dorfrand gibts einen Öko-Selbsternteverein, da zahlen die Pächter für ihre Parzelle 60 Euro im Jahr.

Wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist, gilt das BGB. Dass ein Vertrag vorliegt, schreibst Du ja schon im ersten Satz.