Asbest in Gartenlaube verschwiegen - Pachtvertrag nichtig?
Wir haben einen Kleingarten mit Laube gepachtet und haben den Vertrag jetzt zum nächsten Jahr gekündigt. Nun will unser Verpächter dass wir die Laube abreißen oder abreißen lassen mit dem Kommentar dass eine teure Asbestentsorgung notwendig ist. Über diesen Brief haben wir also erst jetzt erfahren, dass die Laube Asbest enthält. Auch im Vertrag steht nichts darüber, dass dort Asbest verbaut wurde, was der Verpächter aber offensichtlich wusste und uns bewusst verheimlicht hat. Nun redet er sich damit raus, dass es allgemein bekannt ist, dass Asbest in solchen Lauben verbaut wurde. Ich habe im Internet gelesen, dass man bei Vertragsabschluss über einen Asbest Verbau aufgeklärt werden muss und der Kaufvertrag sonst nichtig ist. Ist das auch beim Pachtvertrag der Fall? Oder müssen wir die Laube jetzt tatsächlich auf unsere Kosten abreißen und die Asbestentsorgung zahlen obwohl wir nicht davon wussten und der Verpächter schon und uns quasi arglistig getäuscht hat? Danke im Voraus.
Nur damit das auch klar ist. Im Pachtvertrag ist eindeutig festgeschrieben, dass Sie die Gartenlaube nach Ablauf abzureißen haben?
Nein im Pachtvertrag steht dass es sein kann dass sie abgerissen werden muss, sie jedoch angeblich versuchen, diesen Fall zu vermeiden. Wir haben den Garten seit 2 Jahren erst!
1 Antwort
Als ich würde mir zu diesem Fall einen Anwalt holen. Der Vertrag scheint mir da nicht gerade Eindeutig zu sein und das Verschweigen von Asbest ist schon ne harte Nummer. Ich vermute mal, dass Sie da gute Chancen haben werden nicht für die Kosten aufkommen zu müssen.