Oktettregel für Chlordioxid

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Es ist so: die Oktettregel gilt streng nur für die Elemente der zweiten Periode, also z.B. unter den Halogenen für das Fluor, bei diesen Elemtatomen ist die äußerste Schale mit acht Elektronen voll besetzt, Fluor mit seinen sieben Valenzelektronen kann also nur eine Bindung eingehen (einwertig!)

Bei den Elementen ab der dritten Periode kann das Oktett auch aufgeweitet werden. Ein Chloratom kann ja auf der dritten und damit äußersten Schale bis zu 18 Elektronen unterbringen. deshalb kann ein Chloratom mit seinen sieben Valenzelektronen bis zu siebenbindig sein und hätte damit auch erst 14 Valenzelektronen auf der äußersten Schale. Das Sauerstoffatom hingegen unterliegt der Oktettregel.

zerdescht 
Fragesteller
 15.06.2012, 00:00

gut erklärt und Stern verdient ;)

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