Ohne Kündigungsfrist kündigen als Lehrling?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

gar nicht mehr, nur noch Fristgemäß

Fristlos nur noch in harten Fällen, da musst du oder der Arbeitgeber gewaltig was verbrochen haben.

kano13 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:09

wenn ich dann einfach nicht mehr bei der arbeit erscheine würde ich ja eine fristlose kündigung bekommen oder?

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peterobm  08.12.2021, 22:11
@kano13

was böse Folgen für dich haben kann ...

besser wäre ein Aufhebungsvertrag einvernehmlich

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kano13 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:12
@peterobm

was für böse folgen zum beispiel?

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JakoShako  08.12.2021, 22:20
@kano13

Ein eindeutiges Zeugniss was kein neuer Arbeitgeber akzeptieren würde. Neue Ausbildung, egal wo oder was, fast unmöglich. Pommes Fritieren bei Mäcces oder Regale einräumen, oder Flaschenpost Schlepper geht dann noch.

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kano13 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:21
@JakoShako

aber könnten mir rechtliche strafen bevorstehen?

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peterobm  08.12.2021, 22:23
@kano13

wenn dadurch dein Chef einen Schaden erleidet, durchaus

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kano13 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:24
@peterobm

aber als lehrling im 1. lehrjahr frisch aus der probzeit raus kann ich ja kaum schaden ausrichten

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JakoShako  08.12.2021, 22:35
@kano13

Ich denke nicht. Nicht wenn die Firma wegen deiner Abwesenheit finanziellen Schaden hat. Als Lehrling eher unwahrscheinlich. Aber machn Aufhebungsvertrag. Mach es. Es ist wichtiger als dir jetzt klar ist. Du wirst es bereuen. Wird schwerer für dich ohne sowas. Wenn du selbst keinen Sinn mehr fürs weitermachen hast, was unterschiedlichste Gründe haben kann, wird man dir das quasi Fristlos Genehmigen.

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kano13 
Fragesteller
 08.12.2021, 22:36
@JakoShako

also am besten einfach kommunizieren und ein aufhebungsvertrag machen?

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JakoShako  08.12.2021, 23:33
@kano13

Ja. Aber stell dich auf viele Fragen und Ratschläge ein. Ehrlich gemeinte Gründe musste da schon bringen. Einfach ist es bestimmt nicht, da wird schon lange hinter verschlossenen Türen mit dir gründlich diskutiert

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Nur aus einem wichtigen Grund.

Wenn dich dein Arbeitgeber geschlagen hätte oder versucht hätte dich umzubringen wäre ne Option.

Sonst realistisch nix

Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten (Ausbilder und Auszubildender) ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nach der Probezeit kann der Ausbilder das Ausbildungsverhältnis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen.