Ohne Grundlehrgang zum Einsatz oder Katschutz

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Ohne Truppmann1, so heißt ein Teil des Grundlehrgangs in Niedersachsen jetzt, bei Bränden nur bis zum Verteiler, bei Einsätzen ( Öleinsätze, Personensuche usw. im nicht gefährliche Bereichen (z.b. keine Verkehrssicherung durch diese Kameraden). Bei Katastrophenschutzübungen ohne Atemschutz tragen zu müssen, eigentlich überall.

Hallo

also rein rechtlich bzw. Versicherungstechnisch gesehen ist es wohl nicht so der reisser. Habe meine FW Kariere auch bei einer kleinen Dorffeuerwehr gestartet, dort wurde sowas auch nicht eng gesehen, dadurch war ich noch vor dem Grundlehrgang schon an vorderster Front bei 2 VU`s schwer und bei 3 kleineren und einem Großbrand (ironischerweise der bisher Größte in meiner Karriere). Aber gut heute mit etwas abstand dazu würde ich sagen, äusserst Verantwortungslos von der Führungsspitze.

Aber anderseits, kann nach dem HBKG, jeder Zivilist, der Älter als 17 Jahre ist zu einem Brandeinsatz bzw Technischer Hilfeleistung hinzugezogen werden falls es die Lage erfordert. Dadurch könnte man dann doch wieder sagen es wäre machbar ohne Grundausbildung.

Bei uns (Österreich) spielt das keine Rolle, nur muss der Einsatzleiter vor dem Einsatz entscheiden, ob er den Betreffenden mitnimmt oder nicht.Natürlich wird man wahrscheinlich nicht zur Personenbergung eingesetzt sonder für Absicherung, Personenbetreuung etc. Doch wie gesagt, bei uns gibt es in der Hinsicht überhaupt keine rechtlichen Bedenken, denn auch ein Probefeuerwehrmann ist ein einsatztauglicher Feuerwehrmann!

erlaubt ist es schon, sie dürfen dann aber nur zuschauen oder in Bereichen eingesetzt werden, in denen für sie keinerlei Gefahr besteht.

Wenn sich der Betreffende verletzt wird das versicherungstechnisch ein großer Spaß...