Feuerwehreinsatz Mit dem Rad zur Wache
Hallo liebe Kameraden,
Ich bin bei mir im Dorf in unserem Löschzug in der Einsatzabteilung und habe folgendes Problem. Da ich normalerweise mit dem Fahrrad zu Einsätzen fahre suche ich eine Möglichkeit sichtbar zu machen das ich es eilig habe. Bei Autos gibt es ja Dachaufsetzer oder Schilder für in die Scheibe um von anderen gesehen zu werden. Gibt es so etwas auch fürs Fahrrad damit ich auf meine Sonderrechte aufmerksam machen kann?
Hoffe ihr könnt mir Helfen
Tobi
5 Antworten
Also ich mach das auch und ruf immer laut: FEUERWEHR!!! ES BREEEEENT!!
Diese Aufsätze sind nicht zugelassen. Du darfst auch nit deinem Privat -PKW nur wie ein 08-15 Merson fahren, Auch nicht bei Rot über die Ampel oder des Rad oder Gehweg dichtparken.
Mit freundl. Gruß
Bley 1914
Nein, auf dem Weg zur Leitstelle hast du keine Sonderrechte. Erst
wenn du im Feuerwehrauto bist deine Feuerwehrkluft an hast und von deinem Weisungsberechtigten bzw. Vertreter "Vollmacht" bekommen hast. Ein Einsatzfahrzeug hat auch nur Sonderrechte wenn diese von der Leitstelle zugewiesén werden. Sonderrechte Blaulicht und Martinshorn zusammen haben Vorrang aber kein Recht.
Wenn du bei der Feuerwehr bist solltest du das wissen.
Was hast du denn für Sonderrechte????????????????
Mit freundl. Gruß
Bley 1914
Du meinst das Urteil da vom landgericjt in Ostdeutschland,das ist doch schon wieder kassiert vin BW fwricht
Gibt mit Batterie betriebene kleine Sirenen, die du mit einer Halterung am Lenker befestigen kannst (z.B. Conrad) Machst zwar so auf dich aufmerksam aber erfahrungsgemäß auch zur Lachnummer im Dorf.
Ähm. Wie kommst du darauf das du Sonderrechte hättest? Sonderrechte hast du NUR im Feuerwehrauto mit Blaulicht und Martinshorn...
Dachaufsetzer etc. können zwar andere Verkehrsteilnehmer warnen. Im Fall der Fälle bist du aber genauso schuldig, wie bei jeder anderen Autofahrt auch.
Und das gilt natürlich auch für Fahrräder.
Geballte Unwissenheit...
Dem Feuerwehrangehörigen stehen im Alarmfall mit seinem Privatfahrzeug „formal“ Sonderrechte nach §35 StVO zu, wenn dringende Eile geboten ist und hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind, was sich aus der Alarmierungsmeldung ergibt. Ab dem Alarmierungszeitpunkt gelten der Feuerwehrangehörige und sein Fahrzeug als Feuerwehr im Sinne des Absatzes 1. Er dürfte unter gebührender Vorsicht gegen Vorschriften der StVO „verstoßen“. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten in der Praxis sehr problematisch ist. Privatfahrzeuge sind nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet, mit denen sie, wie es bei Feuerwehrfahrzeugen der Fall ist, ihr Vorrecht im Verkehr kenntlich machen könnten. Wird ein Privatfahrzeug bei einer Alarmfahrt in einen Unfall verwickelt, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass die vom Fahrer in Anspruch genommenen Sonderrechte nicht unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung ausgeübt wurden, wie es Absatz 8 des §35 StVO fordert.
Was am Ende also nichts anderes bedeutet, wie ich gesagt habe...
Bei uns im Landkreis sind solche Schilder und alles was einen im Einsatzfall Sonderrechte bieten könnte. Jedenfalls verboten.
Selbst wenn du an der Autoscheibe einen " Feuerwehr im Einsatz " Aufkleber hast, hast du keine Sonderrechte. Diese Hast du nur mit eingeschalteten Blaulicht und Martinshorn.
Geballte Unwissenheit...
Dem Feuerwehrangehörigen stehen im Alarmfall mit seinem Privatfahrzeug „formal“ Sonderrechte nach §35 StVO zu, wenn dringende Eile geboten ist und hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind, was sich aus der Alarmierungsmeldung ergibt. Ab dem Alarmierungszeitpunkt gelten der Feuerwehrangehörige und sein Fahrzeug als Feuerwehr im Sinne des Absatzes 1. Er dürfte unter gebührender Vorsicht gegen Vorschriften der StVO „verstoßen“. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten in der Praxis sehr problematisch ist. Privatfahrzeuge sind nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet, mit denen sie, wie es bei Feuerwehrfahrzeugen der Fall ist, ihr Vorrecht im Verkehr kenntlich machen könnten. Wird ein Privatfahrzeug bei einer Alarmfahrt in einen Unfall verwickelt, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass die vom Fahrer in Anspruch genommenen Sonderrechte nicht unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung ausgeübt wurden, wie es Absatz 8 des §35 StVO fordert.
http://www.sos-pictures.de/data/media/1433/Feuerwehr-Fahrrad_044.jpg
Würde dir raten dein Fahrrad so umzurüsten, dann darfst auch mit 100 km/h durch den Ort rasen.
Hallo Josefine, dann braucht er aber nicht mehr zum Einsatz mitfahren wenn er mit 100 km/h zum Feuerwehrhaus gerast ist. Sollte wenn möglich ein Sani vor Ort sein und ihm Sauerstoff geben.
Wenn man körperlich nicht fit ist, sollte man auch nicht in der Feuerwehr sein.
Hab ich bei uns auch schon oft gedacht wenn ich mir die Leute so anschau...
Zurück zum Thema: Sonderrechte ja, Wegerecht nein, 100 km/h nein, Blaulicht nein, Warnweste ja, Feuerwehr draufschreiben erlaubt.
Alles klärchen?
naja Sonderrechte habe ich ja schon. Aber habe inzwischen ein Auto 😀 das Problem hat sich erledigt 😁