Feuerwehreinsatz Mit dem Rad zur Wache

5 Antworten

Also ich mach das auch und ruf immer laut: FEUERWEHR!!! ES BREEEEENT!!

Super Antwort !!! :-)

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Ja läuft bei mir :)

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Diese Aufsätze sind nicht zugelassen. Du darfst auch nit deinem Privat -PKW nur wie ein 08-15 Merson fahren, Auch nicht bei Rot über die Ampel oder des Rad oder Gehweg dichtparken.

Mit freundl. Gruß

Bley 1914

naja Sonderrechte habe ich ja schon. Aber habe inzwischen ein Auto 😀 das Problem hat sich erledigt 😁

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@xXTob1iXx

Nein, auf dem Weg zur Leitstelle hast du keine Sonderrechte. Erst

wenn du im Feuerwehrauto bist deine Feuerwehrkluft an hast und von deinem Weisungsberechtigten bzw. Vertreter "Vollmacht" bekommen hast. Ein Einsatzfahrzeug hat auch nur Sonderrechte wenn diese von der Leitstelle zugewiesén werden. Sonderrechte Blaulicht und Martinshorn zusammen haben Vorrang aber kein Recht.

Wenn du bei der Feuerwehr bist solltest du das wissen.

Was hast du denn für Sonderrechte????????????????

Mit freundl. Gruß

Bley 1914

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@xXTob1iXx

Du meinst das Urteil da vom landgericjt in Ostdeutschland,das ist doch schon wieder kassiert vin BW fwricht

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Gibt mit Batterie betriebene kleine Sirenen, die du mit einer Halterung am Lenker befestigen kannst (z.B. Conrad) Machst zwar so auf dich aufmerksam aber erfahrungsgemäß auch zur Lachnummer im Dorf.

Ähm. Wie kommst du darauf das du Sonderrechte hättest? Sonderrechte hast du NUR im Feuerwehrauto mit Blaulicht und Martinshorn...

Dachaufsetzer etc. können zwar andere Verkehrsteilnehmer warnen. Im Fall der Fälle bist du aber genauso schuldig, wie bei jeder anderen Autofahrt auch.

Und das gilt natürlich auch für Fahrräder.

Geballte Unwissenheit...

Dem Feuerwehrangehörigen stehen im Alarmfall mit seinem Privatfahrzeug „formal“ Sonderrechte nach §35 StVO zu, wenn dringende Eile geboten ist und hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind, was sich aus der Alarmierungsmeldung ergibt. Ab dem Alarmierungszeitpunkt gelten der Feuerwehrangehörige und sein Fahrzeug als Feuerwehr im Sinne des Absatzes 1. Er dürfte unter gebührender Vorsicht gegen Vorschriften der StVO „verstoßen“. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten in der Praxis sehr problematisch ist. Privatfahrzeuge sind nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet, mit denen sie, wie es bei Feuerwehrfahrzeugen der Fall ist, ihr Vorrecht im Verkehr kenntlich machen könnten. Wird ein Privatfahrzeug bei einer Alarmfahrt in einen Unfall verwickelt, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass die vom Fahrer in Anspruch genommenen Sonderrechte nicht unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung ausgeübt wurden, wie es Absatz 8 des §35 StVO fordert.

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@xXTob1iXx

Was am Ende also nichts anderes bedeutet, wie ich gesagt habe...

Bei uns im Landkreis sind solche Schilder und alles was einen im Einsatzfall Sonderrechte bieten könnte. Jedenfalls verboten.

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Selbst wenn du an der Autoscheibe einen " Feuerwehr im Einsatz " Aufkleber hast, hast du keine Sonderrechte. Diese Hast du nur mit eingeschalteten Blaulicht und Martinshorn.

Geballte Unwissenheit...

Dem Feuerwehrangehörigen stehen im Alarmfall mit seinem Privatfahrzeug „formal“ Sonderrechte nach §35 StVO zu, wenn dringende Eile geboten ist und hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind, was sich aus der Alarmierungsmeldung ergibt. Ab dem Alarmierungszeitpunkt gelten der Feuerwehrangehörige und sein Fahrzeug als Feuerwehr im Sinne des Absatzes 1. Er dürfte unter gebührender Vorsicht gegen Vorschriften der StVO „verstoßen“. Ausdrücklich wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten in der Praxis sehr problematisch ist. Privatfahrzeuge sind nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet, mit denen sie, wie es bei Feuerwehrfahrzeugen der Fall ist, ihr Vorrecht im Verkehr kenntlich machen könnten. Wird ein Privatfahrzeug bei einer Alarmfahrt in einen Unfall verwickelt, geht die Rechtsprechung generell davon aus, dass die vom Fahrer in Anspruch genommenen Sonderrechte nicht unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung ausgeübt wurden, wie es Absatz 8 des §35 StVO fordert.

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@Josefiene

Hallo Josefine, dann braucht er aber nicht mehr zum Einsatz mitfahren wenn er mit 100 km/h zum Feuerwehrhaus gerast ist. Sollte wenn möglich ein Sani vor Ort sein und ihm Sauerstoff geben.

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@Baumaus

Du , der ist so durchtrainiert ,der schafft das schon . Feuerwehrmänner (Frauen ) sind doch topfit.

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@leo9776

Wenn man körperlich nicht fit ist, sollte man auch nicht in der Feuerwehr sein.

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@Josefiene
Wenn man körperlich nicht fit ist, sollte man auch nicht in der Feuerwehr sein.

Hab ich bei uns auch schon oft gedacht wenn ich mir die Leute so anschau...

Zurück zum Thema: Sonderrechte ja, Wegerecht nein, 100 km/h nein, Blaulicht nein, Warnweste ja, Feuerwehr draufschreiben erlaubt.

Alles klärchen?

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