Öffentlicher oder doch privater Parkplatz?

7 Antworten

Du kannst Dir einen Grundbuchauszug ziehen und dann weißt Du genau, was zu Deinem ! Grundstück gehört und was nicht.

Ist das eine öffentliche oder private Straße? Habt ihr dafür Miete gezahlt?

Ich gehe davon aus, dass es eine öffentliche Straße ist und ihr dort keine Sonderrechte habt.

Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf öffentlichem Grund.


Gertrud110 
Fragesteller
 08.05.2021, 23:00

Guten Abend und vielen Dank für Ihre Antwort! Ich gehe tatsächlich davon aus, dass es eine private "Straße" ist, da nur unser Nachbar und wir dort parken. Wir bezahlen dafür keine Miete, wir müssen deshalb auch dafür sorgen, dass die Straße für Fußgänger sichee ist.

LG

0
Rheinflip  08.05.2021, 23:04
@Gertrud110

Das ist eine öffentliche Straße. Auf dieser Straße darf sich jeder frei bewegen und auch parken.

Oder habt ihr diese Straße gekauft? Dann dürft ihr dort auch Schilder aufstellen

0
HansimGlueck911  08.05.2021, 23:16
@Rheinflip

Ich glaube wirklich die Frau ist der Meinung ihr gehört auch der öffentliche Raum nur weil er an ihr Grundstück grenzt und sie dort die Straße kehren und vom Schnee räumen muss. Ich habe solche Leute auch schon selbst des Öfteren erlebt weil ich vor ihrem Haus geparkt habe und sie der Meinung waren ich solle dort parken wo ich hingehöre. Da gab es mal einen der hatte mein ganzes Auto mit Panzertape zugeklebt auf meiner Arbeitsstelle und den habe ich dann rausgeklingelt und alles wieder entfernen lassen und ihm auch gesagt wenn er das nochmal macht kann er mich mal kennenlernen. Wir haben hier auch so jemanden wo ich jetzt wohne der wollte mir verbieten auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu parken weil er dann angeblich nicht mehr aus seiner Einfahrt rauskommt. Dieser Person habe ich dann auch die Giftzähne ziehen müssen. Unglaublich aber wahr, die Ausfahrt ist so breit und ich stehe sehr weit davon weg da könnte noch ein LKW locker reinfahren.

0
Rheinflip  08.05.2021, 23:18
@Gertrud110

Es gehört zu euren Pflichten als Anlieger den Gehweg frei zu halten. Das hat überhaupt nichts mit dem Straßenbenutzungsrecht zu tun

1
HansimGlueck911  08.05.2021, 23:23
@Rheinflip

Nein die fahren einen Hyundai aber waren mal selbständig. Die glauben wirklich sie könnten über alles bestimmen was in der Straße passiert, aber mit mir legen sie sich jetzt nicht mehr an. Sie haben sich letztendlich sogar entschuldigt für ihr Verhalten. Die haben vermutlich gemerkt dass ich mir von Ihnen nichts gefallen lasse und wollten das Nachbarschaftliche Verhältnis nicht völlig an die Wand fahren.

0
Gertrud110 
Fragesteller
 08.05.2021, 23:32
@HansimGlueck911

Sie müssen jetzt auch nicht sehr unfreundlich und respektlos gegenüber mir sein nur weil Sie schlechte Erfahrungen mit solchen Menschen gemacht haben. Ich kann ich da garantieren, dass ich nicht zu der "Sorte Mensch" gehöre, weil ich selbst solche Leute kenne und sie nicht verstehen kann. Aber Sie müssen sich es auch vorstellen, dass mein Mann mittlerweile seit 3 Monaten nicht mehr bei unserem eigenen Parkplatz (? ob es auch so wirklich ist, werde ich in den nächsten Tagen schon herausfinden) vor unserem Haus parken kann. Und dies habe ich schon bereits sehr lange geduldet. Ich sag Ihnen das mal so, die ganzen Nachbarn beschweren sich schon bei der jungen Frau und dass obwohl es bei einer Straße sich eindeutig um eine öffentliche Straße handelt, diese Leute jedoch konnten es nicht einmal 2 Tage dulden und mussten ihren Senf dazu lassen. Dass ich gleich gleichgesetzt werde mit denjenigen, die absolut keine Geduld besitzen, finde ich gerade respeklos, (wobei Ihre Wortwahl, ihr Ton und Ausdruck auch nur einfach unverschämt war.) Dabei hatte ich die junge Dame ganz nett angesprochen und ist von alleine allmählich ausgerastet. Aber was letztendlich ihre Meinung ist, ist mir am Ende egal, sie können gerne ruhig andere dafür stiften, was ich doch für eine Person sein könnte. Aber der liebe Gott sieht alles.

1
Rheinflip  08.05.2021, 23:34
@Gertrud110

Liebe Frau Gertrud, sie heben Anspruch auf etwas, dass ihnen nicht gehört. Das ist hier die Unverschämtheit

2
Gertrud110 
Fragesteller
 08.05.2021, 23:36
@Rheinflip

inwiefern meinen Sie den Weg freizuhalten. Es ist nicht so, dass wir unsere Fahrräder oder Derartiges einfach so liegen lassen. Außerdem lieben wir es den Boden zu fegen, damit unser Grundstück und Boden einfach noch sauberer und schöner wirkt.

LG Gertrud

1
Gertrud110 
Fragesteller
 08.05.2021, 23:38
@Rheinflip

Ich möchte mich nicht mehr dazu äußern. Es wird hier nämlich immer frecher und frecher. Ich hoffe, dass Sie sich einfach nur schämen, wobei solche Menschen wie Sie so etwas wie Respekt und Scham nicht kennen.

2
HansimGlueck911  09.05.2021, 00:15
@Gertrud110

Ich war weder unfreundlich oder unverschämt aber sie kennen anscheinend nicht den Unterschied zwischen Privateigentum und öffentlichen Raum. Zu 100% wird Ihnen das Ordnungsmt genau das selbe sagen dass sie keinen Anspruch erheben können auf den Parkplatz vor ihrem Haus. Das können sie auch gerne ihren lieben Gott fragen der wird Ihnen das selbe sagen.

1
Rheinflip  09.05.2021, 00:17
@Gertrud110

Die Welt ist nicht dein privateigentum. Wenn diese Wahrheit schon unverschämt ist...

0

Wenn der Parkplatz vor dem Grundstück auf der Straße ist und diese von Jedermann befahren werden darf, parkt die junge Frau rechtmäßig.


Gertrud110 
Fragesteller
 08.05.2021, 23:05

Guten Abend, vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist keine gewöhnliche Straße, sondern eher Parkplätze, die an unserem Grundstück grenzen bzw. auch dazugehören. Wüssten Sie wo so etwas stehen könnte, ob es auch zu 100% unserem Grundstück zuzuordnen ist? Danke im Voraus

1
michi57319  08.05.2021, 23:08
@Gertrud110

Straßenraum gehört nie zum Grundstück dazu. Auf der Orts-, oder Stadtverwaltung kann aber eine entsprechende Auskunft über die genaue Größe des Grundstücks erfragt werden. Das nennt sich Katasteramt.

3
Gertrud110 
Fragesteller
 08.05.2021, 23:16
@michi57319

Vielen liebend Dank für die äußerst hilfreiche Antwort! Falls doch der "Straßenraum" nicht zu unserem Grundstück gehören sollte, dann würden doch auch für uns gleichzeitig Pflichten wegfallen, wie z.B. dass man nicht mehr für die Sicherheit der Fußgänger samt der zusätzlichen Arbeit sorgen muss. Würde dies stimmen?

2
michi57319  08.05.2021, 23:20
@Gertrud110

Die Pflege der Gehwege obliegt den Anwohnern, die der Straßen der Kommune. Allerdings gibt es hin und wieder Abweichungen in der Ortssatzung. Noch ein guter Grund mehr, das Gespräch mit der Kommunalverwaltung zu suchen.

2
Gertrud110 
Fragesteller
 08.05.2021, 23:41
@michi57319

Vielen Dank ich schätze ihre Zeit und ihren Rat sehr.😊

1

Natürlich kann die auf öffentlichen Straßen parken wo sie möchte. Das ist Fakt und ihr habt kein Anrecht auf diesen Platz sofern das nicht euer Privateigentum ist.

Du schreibst sie parkt vor euerem Grundstück und da gehe ich mal davon aus dass ihr auch eine Hofeinfahrt habt wo ihr eure Autos parken könntet oder irre ich mich da?

Hallo  Gertrud110

Wenn es eine öffentliche Straße und kein Privatstraße ist kann jeder dort parken

Gruß HobbyTfz