Nur freiwillig wiederholen?

1 Antwort

Nein. Man darf freiwillig wiederholen. Aber auch sitzenbleiben gibt es. Jedoch kann eine Note dabei unter den Tisch fallen, wenn sie im 1. Halbjahr mindestens ausreichend war.

Mit 3 fünften und 2 Ausgleichsfächern und der 3.fünf vorher ausreichend kannst du also gerade so noch durchrutschen in die nächste Klasse.

Auch geht es, dass du praktisch auf Probe versetzt wirst und erst zum Halbjahr des nächsten Jahres eine Entscheidung fällt.