"NS-Sachen" zu Hause - strafbar?

8 Antworten

Mit Sicherheit Nein,das wäre ja Unverschämt. Sogar in DDR Zeiten haben wir seine Schlachten im Wehrpass bewundert.Schliesslich ist er nicht freiwillig in den Krieg gegangen.Bei Verweigerung im Ernstfall Standrecht!!

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
  2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
Strassenkater  15.09.2010, 16:48

Dieses gilt für jetzige Organisationen und nicht der Wehrmacht.!

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aptem  15.09.2010, 16:53

Eben, Verbreitung ist strafbar, der Besitz nicht.

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Ja, ich denke schon. Ist ja Familienbesitz und nunmal teil unserer Geschichte. Solange du das nicht in der Öffentlichkeit trägst ist alles ok.

Der Besitz ist nicht strafbar ausser für Sachen, die vom Waffengesetz vorgesehen sind.

Ja, man darf soetwas besitzen. Das ist nicht verboten. Allerdings darf man mit Hilfe dieser Gegenstände keine Propaganda für verfassungsfeindliche Ziele machen.