NS Gegenständestrafbar?

7 Antworten

Gegenständer aus der NS Zeit darfst zu ganz legal besitzen, sammeln und auch wieder verkaufen, auf bestimmte Militaria Plattformen. Auch Gegenstände mit Hakenkreuze SS Zeichen und anderen Symbolen.

Vom Verkauf auf Ebay rate ich ab, da Ebay den Verkauf von Gegenständen mit gewissen Symbolen nicht erlaubt. Die verlangen eine totale Entnazifizierung der Gegenstände. Also eine Zerstörung und eine starke Wertminderung.

Dafür gibt es andere Verkaufsportale.

Museen kaufen in der Regel Militaria in sehr seltenen Fällen. Du darfst die Sachen behalten, und sogar in einem Zimmer ausstellen, solange man diese nicht vom öffentlichen Raum aus einsehen kann.

Die Sachen vernichten, ist der völlig falsche weg.

Spreche da als Sammler.

Woher ich das weiß:Hobby

Solange sich darunter keine Schusswaffen befinden, darfst du innerhalb deiner 4 Wände damit tun und lassen was du möchtest.

Beim verkaufen, könntest du mit bestimmten Zeichen, wie dem Hakenkreuz oder dem SS mach AGBs Probleme bekommen, wenn diese sichtbar sind, da diese bei vielen Portalen verboten sind. Hier musst du die Zeichen unendlich machen (z.b. auf dem Bild schwärzen).

Was Dolche und andere Waffen angeht, musst du dich selbst mit dem Waffengesetz auseinander setzen, inwieweit diese gehandelt werden dürfen.

Soweit mir bekannt, darfst du die Orden nicht in der Öffentlichkeit tragen, da diese nicht dir persönlichen verliehen wurden. (Auch ohne Hakenkreuz).

Was man mit dem Zeug machen kann: ich würde es sauber verpacken und aufheben. Soetwas bekommt man nur wieder in die Hände.

Museum halte ich für am sinnvollsten. Meiner Meinung nach darfst Du das sammeln. Bei Verkauf bin ich unsicher.

Viele Familien haben noch eine Schüssel oder Tassen mit diesen Zeichen.
Du kannst dir auch Porzellanfarbe kaufen und es damit übermalen. Letztlich ist es in deiner Wohnung. Ich würde sagen, wenn es ein oder zwei Stück von früher sind, wer sollte das überhaupt wissen.


FAQxJenosse  04.01.2024, 03:03

In Privaträumen absolut unproblematisch. Stichwort: historische Sammlung.

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🦈

Was macht man damit.

Behalten, verkaufen, verschenken etc. - was man will, wenn eigenes Eigentum.

Darf man so etwas verkaufen ?

Ja. Ein gewisses „Gesetzlichkeitsprinzip“ kontextualer Art ist, dass Originale aus dem nationalsozialistischen Deutschland straffrei abgesetzt werden dürfen, da § 86 StGB, sprich die verfassungsrechtlich normierte Rechtsordnung nur bei nachkonstitutionellen Werken greift.

An Museen ?

Gut möglich.

Darf man es behalten,

Ja.

vernichten?

Ja.

Was macht man damit ?

Wie gesagt: Was man will.