NRW realschulabschluss mit Q-vermerk nachholen?

1 Antwort

Laut Verordnung darf ein Schüler die 10. einmal auf Antrag freiwillig wiederholen, wenn er eine Berechtigung nicht erreicht hat. Der Q-Vermerk ist so eine Berechtigung!

Das Wiederholen sollte auch auf einer Berufsfachschule Typ II möglich sein, die ebenfalls zu FOR und FOR-Q führt. Es bleibt dann aber natürlich das Risiko des Nichterreichens bestehen.

Auf einer Höheren Berufsfachschule oder einer FOS kann keinerlei Berechtigung für die gymnasiale Oberstufe (Q-Vermerk) erworben werden.

Es gibt aber noch einen dritten, sehr eleganten Weg: Eine zweijährige Berufsfachschule, welche eine schulische Berufsausbildung mit FOR/FOR-Q verbindet. Das Abitur ist dann, aufgrund der Berufsausbildung, in jedem Fall auf einem Weiterbildungkolleg möglich.