Notarzt oder rtw oder beides?

9 Antworten

Ob ein NEF notwendig ist entscheidet die Leitstelle oder die RTW-Besatzung die dann vor Ort ist.

Hallo Ayan123,

wie SaniOnTheRoad schon angeteasert hat, kannst du als Anrufer natürlich nicht entscheiden, was auf den Weg zu dir geschickt wird. Das macht der Leitstellendisponent - abhängig von seiner Ausbildung und Erfahrung. Wie ebenso schon erwähnt, erfolgt eine standardisierte Abfrage. Daraufhin entscheidet der Leitstellendisponent, welche Fahrzeuge entsendet werden.

Ausnahme bei uns in Köln: Für manche Einsatzstichworte muss sich der Leitstellendisponent das ,,OK" beim Chef der Leitstelle abholen. Das betrifft aber nicht den Rettungsdienst, sondern nur den Brandschutz!

Bei einer Atemnot wird eigentlich immer ein Notarzt zusammen mit dem RTW alarmiert - in der Regel im Rendezvous-System. Bei uns in Köln gibt es z.B. kein Einsatzstichwort speziell für Atemnot. Das nennen wir dann ,,INTERN2". Das bedeutet: Internistischer Notfall der Stufe 2 - also mit Notarztindikation. INTERN1 wäre ein internistischer Notfall ohne Notarztindikation. Ein INTERN2 kann somit viel sein - vom akuten Blutzuckerabfall über einen Herzstillstand bis hin zur Atemnot. Falls es dich interessiert: dazu kommen noch Stichworte, wie NEUROL1+2, CHIRURG1+2, KIND1+2 usw.

Fazit: Was zu dir nach Hause geschickt wird, entscheidet die Leitstelle.

Liebe Grüße!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Feuerwehrmann

Die Entscheidung über die zu entsendeten Notfallrettungsmittel, trifft immer der Disponent in der Rettungsleitstelle, niemals der Anrufer, der in der Regel eine Person ohne medizinische Ausbildung ist. Der Disponent, hat selber eine rettungsdienstliche Ausbildung durchlaufen, verfügt i.d.R. selber über eine langjährige Berufserfahrung im Rettungsdienst/in der Notfallrettung und hat eine zusätzliche Schulung absolviert. Eine "akute Atemnot", stellt in der Regel eine Notarztindikation dar, sofern der Notarzt dann doch nicht benötigt wird, kann er auch wieder abbestellt werden, dass ist der Vorteil des sogenannten "Rendezvous- Systems", also dass Rettungswagen und Notarzt getrennte Rettungsmittel sind. Ob ein Notarzt benötigt wird oder nicht, dass ist allerdings auch von den örtlichen Vorgaben des ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) abhängig, dieser macht für seinen Zuständigkeitsbereich standardmäßige Vorgaben für bestimmte notfallmedizinische Zustandsbilder- und Situationen (Paragraph 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Notfallsanitätergesetzes). Darin ist geregelt, was die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im jeweiligen Rettungsdienstbereich an heilkundlichen Maßnahmen wie Notfallmedikamente eigenständig vornehmen dürfen. Wie man sich mit Sicherheit vorstellen kann, gibt es hier örtlich (sehr) große Unterschiede. Nehmen wir als Beispiel einen akuten Asthmaanfall, hier gibt es Rettungsdienstbereiche, in denen ein Notfallsanitäter Medikamente nur im Rahmen der sogenannten "Notkompetenz" nach Paragraph 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c) des Notfallsanitätergesetzes bzw. Paragraph 34 StGB verabreichen darf, weil es keine dementsprechende Standardarbeitsanweisung für den Asthmaanfall gibt. Gibt es eine passende standardisierte Arbeitsanweisung des ÄLRD, so sind diese halt unterschiedlich, ist nur ein Arzneimittel vorgesehen und das zeigt dann keine -ausreichende- Wirkung, so muss ein Notarzt hinzugezogen werden, in anderen Standardarbeitsanweisungen steht, "wenn Arzneimittel XY nicht wirkt, dann gibst du noch Medikament XY und Medikament XY dazu". Umso mehr Medikamente "freigegeben" sind, umso wahrscheinlicher ist natürlich, dass diese Medikamente dem Patienten insoweit helfen, dass sein Zustand stabil genug ist, um ihn ohne Notarztbegleitung in ein geeignetes Krankenhaus fahren zu können. Die "Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden- Württemberg", geben zum Beispiel beim erwähnten Asthmaanfall als Ursache der akuten Atemnot als Standardmedikamente Salbutamol und Ipradropiumbromid vor, wenn dass alleine nicht ausreichende Wirkung hat, dann kann auch noch Prednisolon verabreicht werden, damit, kann man eigentlich nahe 100% dieses notfallmedizinischen Zustandsbilders ohne Beteiligung eines Notarztes in den Griff bekommen. In anderen Bundesländern/ Rettungsdienstbereichen, bedarf es quasi immer einem Notarzt. Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Das entscheidet die Person am anderen Ende der Leitung. Einfach 112 Wählen.

Hi,

welche Rettungsmittel entsendet werden, entscheidet allein der Disponent der Leitstelle - nicht der Anrufer.

Bei einem Notruf über die 112 erfolgt in der Regel eine standardisierte Abfrage, nach deren Ergebnis die benötigten Rettungsmittel ausgewählt werden.

Beim Stichwort "akute Atemnot" wird in der Regel ein RTW + NEF alarmiert.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent