Nötigung im Straßenverkehr - Bundeswehr eingestellt worden und nun?

5 Antworten

  1. Du warst zu dem Zeitpunkt noch kein Soldat. Es kommt also kein Disziplinarverfahren wegen § 17 Soldatengesetz (Verhalten im und außer Dienst) auf Dich zu.
  2. Es kommt drauf an, wie Du ihn genötigt haben sollst. Das nahe Auffahren auf den Vordermann kann, je nach den übrigen Umständen, nur als Verstoß nach Paragraph 4 StVO, also als Abstandsverstoß gesehen werden. Das würde lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt, ist 2 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe wert. Sieht das Gericht die Situation jedoch anders, kann es bis zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen. Ebenso ist, wie immer, auch ein Entzug der Fahrerlaubnis, mit all den Konsequenzen, die sich dann auftun, möglich.

Du musst Deinem Vorgesetzten in jedem Fall Bescheid geben. Zum Einen wirst Du für die Verhandlung vom Dienst freigestellt werden müssen. Zum Anderen ist vor allem beim vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis wichtig zu informieren, weil Du in dem Zeitraum auch keine Militärfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum führen darfst. Eine Entlassung wird hier nicht zu Buche stehen. Dazu müsstest Du schon zu einer Haftstrafe verurteilt werden.

Grinzz  20.08.2019, 23:22
(...) kann es bis zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen.

Bis zu 6 Monaten: Die Möglichkeiten des § 44 StGB wurden erweitert ;-)

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Die Strafandrohung bei Nötigung reicht nicht aus, dein Dienstverhältnis zu beenden. Allerdings musst du das anhängige Verfahren deinem Dienstherrn melden. Das machst du über eine schriftliche Meldung an deinen Disziplinarvorgesetzten.

Du wirst wegen sowas nicht gekündigt, wenn du das damals angegeben hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Im aktiven Dienst.
Recki123 
Fragesteller
 20.08.2019, 22:07

Habe ich alles angegeben. Wurde dazu auch befragt was passiert ist und es wurde aufgeschrieben.

Also wenn ich verurteilt werden sollte habe ich keine kündigung zu befürchten

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Da würde ich erstmal ganz ruhig bleiben. Was erwartet dich im schlimmsten Fall? Eine Geldstrafe für die Nötigung? Das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung beim Bund. Also erstmal alles easy, evtl. aber mal mit deinen Vorgesetzten darüber reden. Ehrlichkeit währt am Lägsten :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Recki123 
Fragesteller
 20.08.2019, 21:59

Der jenige der mich angezeigt hat war ein Polizist (alleine und Zivilfahrzeug also sein auto) der auf dem Weg zur arbeit war. Und wie man weiß wird polizisten mehr geglaubt daher die Sorge. Zeugen hat er nicht und ich auch nicht.

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Ja und ?

Es ist ja keine Straftat nach BGB ,sondern eine Sache nach StVO = Bußgeld etc .

Recki123 
Fragesteller
 20.08.2019, 22:00

Aber Nötigung ist doch eine Straftat ?

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Maggomarco  20.08.2019, 22:02

Nötigung ist eine Straftat.

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Grinzz  20.08.2019, 23:25
Es ist ja keine Straftat nach BGB (...)

Das stimmt zwar, allerdings sind im BGB generell keine Straftaten verzeichnet. Das BGB ist dem Zivilrecht angehörig.

Die Nötigung ist im § 240 StGB geregelt; das StGB gehört zum Strafrecht.

Ob es dabei um eine Straftat oder eine OWi geht, wird die Hauptverhandlung ergeben.

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wiki01  21.08.2019, 07:09
Straftat nach BGB

Das erklär mal. Ich kenne nur Straftaten nach StGB.

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