Kann ich bei Kleingewerbe einen Teilhaber eintragen lassen?

6 Antworten

dann müßtet Ihr schon eine GbR gründen als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Jeder muß eine eigene EÜR Einnahme-Überschuß-Rechnung machen. Dort am besten mit einem Steuerberater sprechen.

Sonst kann man das evlt. anders lösen als stiller Teilhaber mit z. B. Einlagen in Form von Anlagevermögen, so wie wir es damals gemacht haben.

(ähnliche Form hier eine KG als Kommanditgesellschaft mit Kommanditisten bzw. Komplementären)

So hat der Teilhaber z. B. seine Beschallungsanlage als Einlage in die Fa. eingebracht, dafür Tantiemen erhalten in Form von Vermiet-Erlösen etc.

Bei Einzelunternehmer kann keiner als gesellschafter eingetragen werden.

Und ein Kleingewerbe gibt es nicht.

Es gibt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG.

Das bezieht sich jedoch nur auf die Umsatzsteuer (MwST)

Du bist als Einzelunternehmer kein Teilhaber, sondern du bist der Inhaber und haftest für alles was in deiner Firma geschied persönlich, auch mit deinem privat Vermögen.

In diesem Fall, Kumpel als Gesellschafter eintragen, müsstet ihr z. B. eine GmbH gründen. Dann kannst du und er als Gesellschafter fungieren.

Bleibst du weiter Einzelunternehmer, und der Kumpel steigt mit ein, so seit ihr beide nur gleichberechtigte Inhaber. Das wäre dann aber auch vertraglich zu regeln.

ein Kleingewerbe ist eine Firma die nur einen Chef haben kann... und der bist du. Willst du mit mehreren gleichberechtigten arbeiten solltest du eine GmBh und Co. KG gründen.

Ich habe seit kurzer Zeit ein Kleingewerbe als alleiniger Teilhaber

Nein, Du bist Einzelunternehmer.

Es gibt weder ein "Kleingewerbe" (sondern eine Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht) und Teilhaber bist Du auch nicht.

ob ich meinen Kumpel im Nachhinein als Gesellschafter eintragen lassen kann oder ob das nicht möglich ist? 

Wo möchtest Du ihn denn als Gesellschafter "eintragen" lassen? Ihr könnt selbstverständlich jederzeit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, was formfrei möglich ist. Das teilt Ihr dann auch dem Gewerbeamt auf den entsprechenden Formularen mit.

wfwbinder  01.08.2015, 07:15

genauso ist es.

1

Hallo Undertaker,

eigentlich hat Jurafragen schon alles richtig beantwortet. Da ich mir sehr gut vorstellen kann, dass anhand der Antwort noch vmehr Fragen aufgekommen sind solltest du dir "offline" Beratung suchen.

Diese findest Du beim Steuerberater, Gründungsberater und der IHK. Diie Erstberatung ist in der Regel kostenlos.

Viel Glück.