Mit türkischem Pass und Aufenthaltstitel selbständig machen?

3 Antworten

Selbständig machen heisst ein Gewerbe anmelden. Dazu braucht man nicht mal einen Aufenthaltstitel, das kann auch ein Ausländer machen, auch eine juristische Person (also eine Firma schickt nur einen Vertreter und gründet eine deutsche Tochterfirma).

Ohne Aufenthaltstitel darfst du hier nicht arbeiten .. aber Einkünfte aus Gewerbebetrieb kann man auch erzielen, wenn man im Ausland ist .. die Steuernummer hat man trotzdem, und das Finanzamt wird auch kassieren wollen und Steuermeldungen einfordern.

sunwind  19.01.2018, 12:44

Eine befristete Arbeitserlaubnis ist nicht drinnen Nach zehn Jahren kannst du die anmelden mußt aber in Deutschland bleiben. Hatte das Problem auch da ich mit einem Amerikaner verheiratet bin. Er lebt jetzt dreißig Jahre in Deutschland und konnte sich nach zehn Jahren selbsständig machen obwohl er die deutsche Staatsangehörigkeit hat

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juergen63225  19.01.2018, 14:56
@sunwind

ich denke das kann so nicht stimmen ... wenn jemand die DE Staatsangehörigkeit hat, dann hat er automatische die Arbeitserlaubnis und kann auch gewerblich tätig werden.

ohne Arbeitserlaubnis könnte es sein, dass die Anmeldung Personengesellschaft and er fehlenden, perönlichen Steuernummer (ETIN) scheitert. Kapitalgesellschaft geht aber auf jeden Fall.

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Eine befristete Aufenthaltserlaubnis reicht für eine Gewerbeanmeldung aus.

DEin Betrieb kann dann sogar dafür gut sein, die unbefristete Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Wenn Du nämlich mit dem Betrieb zeigst, dass Du genug zum Leben verdienst udn Steuern zahlst, ist es im wirtschaftlichem Interesse für Deutschland, dass Du weiter tätig bist. Also Niederlassungserlaubnis.

Ja, wenn dein Aufenthaltstitel nicht ein ausdrückliches Verbot beinhaltet. Das stünde auf dem Visum-Aufkleber.