Neue Vorschriften Schornstein - Abnahme im Januar, was gilt?

PopeOfNoHope  29.11.2021, 13:33

Aus echtem Interesse, welches Regelwerk soll sich ändern? Bisher sind ja in erster Linie DIN 18160-1 und 1. BImSchV ausschlaggebend.

Ichbinich1313 
Fragesteller
 29.11.2021, 13:38

Keine Ahnung - kenne mich nicht aus.

5 Antworten

Es gilt ab 1.1.2022 eine veränderte 1. BImSchV, die sich mit den sog. Ableitbedingungen von Rauchgasen beschäftigt, hier

https://www.tga-fachplaner.de/normen-und-verordnungen/regelwerk-1-bimschv-hoehere-schornsteine-bei-festbrennstoffen-ab-2022 ist der vollständige Link.

Dazu wurde § 19 „Ableitung für Abgase“ in der 1. BImSchV neu gefasst. Absatz 1 regelt die Errichtung nach dem 31. Dezember 2021:

  

(1) Bei einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet wird, ist der Schornstein so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins

1. firstnah angeordnet ist und

2. den First um mindestens 40 Zentimeter überragt.

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn

1. ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und

2. ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der Austrittsöffnung gemäß Satz 1 Nummer 2 auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist. Von den Anforderungen nach den Sätzen 1 bis 3 darf nur abgewichen werden, wenn die Höhe der Austrittsöffnung für das Einzelgebäude nach Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) bestimmt worden ist.

Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins bei einer Gesamtwärmeleistung der Feuerungsanlage

1. bis 50 Kilowatt in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 1 Meter überragt,

2. von mehr als 50 bis 100 Kilowatt in einem Umkreis von 17 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 2 Meter überragt,

3. von mehr als 100 bis 150 Kilowatt in einem Umkreis von 19 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 3 Meter überragt,

4. von mehr als 150 bis 200 Kilowatt in einem Umkreis von 21 Metern die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen um mindestens 3 Meter überragt oder

5. von mehr als 200 Kilowatt die Oberkanten der Lüftungsöffnungen, Fenster und Türen in demjenigen Umkreis um diejenigen Mindesthöhen überragt, die in Tabelle 3 auf Seite 32 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) vorgegeben sind.

Können mit der Ausführung des Schornsteins nach den Sätzen 1 bis 5 schädliche Umwelteinwirkungen nicht verhindert werden, muss der Schornstein gemäß der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) unter Berücksichtigung der vorgelagerten Bebauung und der Hanglage ausgeführt werden. Bei der Errichtung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in einem Gebäude, das vor dem 1. Januar 2022 errichtet wurde oder für das vor dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung erteilt worden ist, ist Absatz 2 anzuwenden, wenn die Anforderungen der Sätze 1 bis 6 im Einzelfall unverhältnismäßig sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
dieser muss 40cm über dem Dachfist reichen.

das war schon immer

frag mal den Schwarzen Mann,

schätze, dass die Gesetze gelten, die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung vorlagen

Ichbinich1313 
Fragesteller
 29.11.2021, 13:31

Hier benötigt man keine Baugenehmigung.

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peterobm  29.11.2021, 13:34
@Ichbinich1313

aber eine Abnahme durch den bev. Schornsteinfegermeister. frag da nach

ein gemauerter Schornstein ist in der Bauzeichnung sichtbar, und müsste genehmigt sein.

WO ist hier?

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Ichbinich1313 
Fragesteller
 29.11.2021, 13:38
@peterobm

Ich meine einen Edelstahlschornstein. Tut aber grad wohl nichts zur Sache.

Wo? Privathaushalt in NRW.

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peterobm  29.11.2021, 13:43
@Ichbinich1313

die Gesetze, die zum Zeitpunkt der Abnahme gelten.

hab´s mir fast gedacht, das ist Sache des bev. Schornsteinfegers.

Genehmigung liegt vor, aber nicht die letzte Abnahme.

was glaubst wieviele DW-Schornsteine ich aufgebaut habe

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Wie lange ist die Regelung schon bekannt? Ich habe diese Vorschrift schon 2020 gelesen. Die ausführende Firma hat dafür Sorge zu tragen.

Ichbinich1313 
Fragesteller
 29.11.2021, 13:32

Ja, das ist korrekt. Habe ich auch so in Erfahrung gebracht, das diese Vorschrift schon lange bekannt ist. Aber jetzt geht es viel mehr um die Gesetzeslage.

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Ruf einfach deinen Schornsteinfeger an.

Der muss den Schornstein doch auch abnehmen.