Negatives mpu Gutachten der führerscheinstelle mündlich mitgeteilt?

1 Antwort

hab ich jez was falsches gemacht?...

Ja , so ein bisschen was hast Du bereits verkehrt gemacht , aber noch nicht alles .

Lege der Behörde dieses negative Gutachten auf keinen Fall zur Einlesung vor , und äußere Dich denen gegenüber auch nicht auf mögliche Rückfrage über Inhalte und Begründungen der Negierung der Eignungsprognose .

Ziehe Deinen derzeitigen Antrag auf Wiedererteilung der FE umgehend zurück und arbeite für Dich selbst erst mal auf , weswegen der GA Dir eine negative Prognose genau unterstellte . Darauf kannst Du dann für einen späteren Anlauf gezielt nacharbeiten .

Und beim nächsten auch nicht mal was sagen , wenn das GA erneut negativ werden sollte . Sowas denkt sich der FE-Sachbearbeiter schon , wenn das Gutachten im Zuge eines FE-Wiedererteilungsantrages nicht vorgelegt wird .

Gib' denen ( künftig ) nur keinerlei Futter dann , was evtl. gegen Dich verwendet werden könnte .

Ziehe Deinen derzeitigen Antrag zurück , behalte das aktuelle GA nur für Dich einlesbar in Deiner Schublade und überarbeite die dort dor genannten Schwachpunkte in weiterer Vorbereitung auf die nächste MPU in einem späteren Antrag auf FE-Wiedererteilung .

Wenn Du privat Beratung durch einen Verkehrspsychologen in Anspruch nehmen willst , kannst Du DEM ( und nur DEM ) das Gutachten vorlegen , damit er Dir besser und zielgerichteter helfen kann .

tghts 
Fragesteller
 15.12.2020, 19:19

Ich danke dir für die Antwort aber kann die führerscheinstelle jetzt was mit dem anfangen das ich mündlich bestätigt habe das meine mpu negativ war? Bzw hat es Nachteile für mich später?

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tghts 
Fragesteller
 15.12.2020, 19:21
@tghts

Das schriftliche Gutachten habe ich der führerscheinstelle nicht gegeben

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verreisterNutzer  15.12.2020, 19:41
@tghts

Wenn Du denen mündlich bislang auch nicht sonderlich was zu den Ablehnungsgründen gesagt hast , ist es genau wie ich es bereits schrieb.

Auf der Anderen Seite des Schreibtisches sitzt vermutlich eine "Frau Blaub" ( Al Bundy ) und denkt sich .... Erneut mal wieder ein Wiedererteilungsantrag zurück gezogen worden .... würde gerne mal wissen , was da "negativ" drinne stand .

( Patty & Selma = grundlegend "Anti-Homer" in einer Führerscheinstelle )

So lange Du denen nichts über den Inhalt des Gutachtens gesagt hast , sondern nur "Ich ziehe meinen Antrag zurück , weil GA negativ ..." , so ist das Kind damit alleinig auch noch nicht in den Brunnen gefallen .

Brauchst beim nächsten Antrag dann halt nur bessere Selbsterkenntnis und ggf. dahingehend unterstützende Aufarbeitung durch einen VP in Deiner individuellen Angelegenheit .

Mit zweckgebundenem Grund spreche ich hier von besserer Aufarbeitung , statt von schnöder Vorbereitung ( im Sinne lediglich auswendig gelernter Textpassagen )

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tghts 
Fragesteller
 15.12.2020, 19:46
@verreisterNutzer

Ich habe nur hinzugefügt das meine abstinenz zu wenig war die wollen 1 jahr von mir und ich hatte nur 6 Monate

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verreisterNutzer  15.12.2020, 20:18
@tghts

Gebe einfach über Gründe und Inhalte Deiner Begutachtungen gegenüber der FSST nichts mehr an in Zukunft , wenn Du dahingehend kein positives Gutachten hast .

Frage das Analyseinstitut bei dem Du Deine bisherigen AB - Nachweise bislang durchgeführt hast , ob Du die AB-Nachweisführung unter Rücksicht auf Deine bisherigen 6 Monate noch lückenlos fortführen kannst für die geforderten 12 Monate AN . ( Die Probenahmefristen solltest Du in dieser Teilfrage ja bereits kennen )

Ich habe nur hinzugefügt das meine abstinenz zu wenig war die wollen 1 jahr von mir und ich hatte nur 6 Monate

Das ist damit jetzt vermutlich nicht ganz so kritisch , aber nicht gänzlich irrelevant . Suggeriert mir " hinter dem Schreibtisch" , daß noch keine optimale Auseinandersetzung mit der Situation stattgefunden hat .

Hoffentlich liegst Du noch in der Frist für die nächste Probenentnahme Deines bisher über 6 Monate anzuerkennenden AB-Nachweises .

Sonst beginnst Du da komplett neu .

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