Nebentätigkeit bei Gleitzeit?

3 Antworten

Ja darfst du so grundsätzlich (Nebentätigkeit muss beim Hauptarbeitergeber angezeigt werden, nur als Info. In der Ausbildung ist sie zudem genehmigungspflichtig)

Kann aber trotzdem zu Problemen führen, denn Gleitzeit heißt zwar freie Stundeneinteilung, aber manchmal muss man halt trotzdem ne 4. Stunde da bleiben, wenn etwas ist. Die Regelarbeitszeit pro Tag sind ja dennoch ~ 8 h

Sollte also wirklich gut auch mit der Führungskraft geplant und abgestimmt sein, Gleitzeit hin oder her

Und du musst die restlichen Stunden ja auch aufteilen können auf 4 Tage, Fraglich ob der Chef jeden Tag dann 9,5 Stunden akzeptiert

Familiengerd  10.01.2023, 12:11
Nebentätigkeit muss beim Hauptarbeitergeber angezeigt werden

Das ist grundsätzlich falsch.

Uber einen Nebenjob muss der Arbeitgeber nur informiert werden, wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder die tatsächliche Möglichkeit der Kollision mit seinen berechtigten Interessen besteht (z.B. bei Konkurrenztätigkeit im Nebenjob).

In der Ausbildung ist sie zudem genehmigungspflichtig

Auch das ist falsch.

Hier muss der Arbeitgeber - wegen der besonderen Fürsorgepflicht dem Auszubildenden gegenüber - aber generell informiert werden.

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Familiengerd  10.01.2023, 12:16
@LePetitGateau

Und welche Rolle spielt das für die Rechtslage, ob Du damit "konform gehst"?

Denn die Rechtslage ist nun einmal so, wie ich sie in meinem Kommentar knapp benannt habe.

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Das kommt drauf an, ob zur Gleitzeit auch eine "Kernarbeitszeit" vorgegeben ist, in der Du anwesend sein musst.

Gleitzeit heißt ja nun nicht, dass du kommen und gehen kannst, wann du willst. Sondern beinhaltet eine Kernarbeitszeit die einzuhalten ist und nur davor bzw. danach können Arbeitsbeginn/-Ende frei gewählt werden.

Zudem muss dein Haupt-AG über einen Nebenjob informiert werden und sein Ok dazu geben. Wenn du 41h-Woche hast und dann einen Tag lang nur 3h arbeitest, dann kommst du auch schnell ins Minus oder musst die anderen Tage dann immer Stunden dran hängen, damit du das wieder ausgleichen kannst?

Familiengerd  10.01.2023, 12:12
Zudem muss dein Haupt-AG über einen Nebenjob informiert werden und sein Ok dazu geben.

Das ist - nach deutschem Recht - grundsätzlich falsch.

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Hjalti  10.01.2023, 12:35
@Familiengerd

Du denkst also tatsächlich, dass in diesem Fall die Interessen des AG nicht betroffen sind...? Interessant....

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Familiengerd  10.01.2023, 13:30
@Hjalti

Wie kommst Du auf diese - sorry - unsinnige Behauptung?

Im konkreten Fall hat der Nebenjob offensichtlich Einfluss auf die Arbeitszeit im Hauptjob.

In dem Fall muss der Arbeitgeber selbstverständlich informiert werden und seine (kaum wahrscheinliche) Genehmigung erteilen.

Du hast aber eine generelle Aussage getroffen, die so nicht richtig ist!

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Hjalti  10.01.2023, 13:51
@Familiengerd
Du hast aber eine generelle Aussage getroffen, die so nicht richtig ist!

Ah - wie kommst du darauf, dass ich eine generelle Aussage treffe, wenn ich auf eine spezielle Fragestellung antworte?

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Familiengerd  10.01.2023, 15:45
@Hjalti

Aus dem Kontext Deiner Antwort ergibt sich das eindeutig.

Du sagst, der Hauptarbeitgeber müsse "zudem [...] über einen Nebenjob informiert werden und sein Ok dazu geben", sprichst (außer dem "zudem") nicht von "diesem" Nebenjob, sondern ganz allgemein von "einem" Nebenjob!

Wenn Du jetzt etwas Anderes behauptest, hast Du entweder missverständlich formuliert oder willst Dich "herausreden".

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Hjalti  10.01.2023, 15:58
@Familiengerd

Dieses "Aber du" - Fingerpointing geht mir echt so auf den Senkel, Kindergarten hoch 3... Keine Erwachsenen hier, die vllt mal einfach nur normal diskutieren können? Scheinbar nicht!

Darf ich dann an einem Tag nur 3h in meinem Hauptjob arbeiten und die anderen 5 h in der Ne bentätigkeit arbeiten?

Da sind wohl die Interessen des Haupt-AG betroffen. Oder nicht? Melden muss er seinem AG den Nebenjob sowieso und wenn er dann regelmäßig an diesem Tag nur noch 3h arbeiten will, wird sein AG wohl zustimmen müssen!!!!!!!! Oder etwa nicht????????????

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Familiengerd  10.01.2023, 16:26
@Hjalti

Liest Du überhaupt richtig (von der Frage nach dem Verstehen ganz zu schweigen)?

Zum wiederholten Male:

Das hat doch keiner bestritten, dass der Arbeitgeber in diesem konkreten Fall wegen der speziellen Umstände informiert und um Erlaubnis gefragt werden muss!

Der Rest Deiner Erwiderung ist einfach nur Blödsinn.

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Familiengerd  10.01.2023, 16:32
@Hjalti

Nachtrag:

Freut mich trotzdem, dass ich Dir in einer arbeitsrechtlichen Frage noch etwas beibringen konnte! 😜😂

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