Nebenjob?

3 Antworten

Bis zu der gültigen Grenze für Minijobs von 520 € musst du keine Sozialabgaben (abgesehen von Rente) von deinem Minijob Entgelt zahlen.

Du solltest darauf achten, daß der Minijob pauschal versteuert wird - dann spielt er steuerlich für Dich keine Rolle und kommt auch nicht in die Steuererklärung.

Wenn der Minijob mit Steuermerkmalen ausgeübt wird, dann muß der Verdienst auch versteuert werden - dann erhält einer der beiden Jobs die Steuerklasse VI.

Du bist dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben - zuviel einbehaltene Lohnsteuer erhälst Du dann zurück.

Das sollte mit dem Minijobarbeitgeber vor Arbeitsaufnahme geklärt werden. Und wenn mit Steuermerkmalen abgerechnet werden soll, dann sollte der Minijob als "Nebenarbeitgeber" angemeldet werden, sonst wird auf einmal Dein Hauptjob mit Steuerklasse VI abgerechnet.

Einmal brauchst Du eine Genehmigung von Deinem Arbeitgeber. Das zusätzliche Einkommen mußt Du versteuern.


Moin0Meister 
Fragesteller
 13.11.2022, 02:49

Die Genehmigung von meine Arbeitgeber hab ich schon, weiß du ca. wie viel Prozent zum Beispiele von den 520€ weggehen würden?

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Familiengerd  13.11.2022, 16:39
Einmal brauchst Du eine Genehmigung von Deinem Arbeitgeber.

Nein.

Die Ausübung eines Nebenjobs ist grundsätzlich nicht von einer Genehmigung durch den Arbeitgeber abhängig.

Das zusätzliche Einkommen mußt Du versteuern.

Nein - unter der Voraussetzung, dass der Minijob vom Minijob-Arbeitgeber pauschal versteuert wird.

Der Minijob muss dann auch nicht bei einer Steuererklärung angegeben werden.

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