Nebenberuflich - Selbstständig?

2 Antworten

Antrag auf Freiberufler gibt es nicht.

Gewerbe anmelden. Und da du deine Leistung Gewerbetreibenden anbieten willst die Vorsteuerabzugsberechtig sind, wäre die Umsatzsteuerreglung nach § 19 UstG schlecht. Denn du darfst dann die MwST auf deinen Rechnungen nicht extra ausweisen.

Und es gibt KEINE Grenzen für Umsatz und Gewinn in einer Selbstständigkeit, auch wenn nur im Nebenerwerb. Bedenke jedoch, dass alle Einkommensarten, ausser dem 450€ Job, zusammengerechnet werden und daraus sich die KV Beiträge und deine Steuerlast errechnet.