nacktfotos verschicken?

14 Antworten

Es ist nicht strafbar, wenn du ihm Bilder von dir freiwillig schickst, es sei denn du bist jünger als 14. Ich finde es auch vollkommen im Ordnung, wenn ein Freund/Partner/Liebhaber, von seiner Partnerin (Nackt-)bilder besitzt und deine Idee weder schlimm noch unmoralisch, sondern einen tollen Vertrauensbeweis für eure Beziehung und für ihn sicher eine Freude. Vorsichtig wäre ich nur bei der Frage, was für Bilder du dann machst und wie er sie bekommt. Ein (ich sag's mal bewusst abfällig) Ti**en- oder Pu**y-Schnappschuss ist in der Regel weder besonders schön noch erotisch und kann eigentlich auch das nicht sein, was ihm besondere Freude macht. Wenn es möglich ist, macht doch z.B. etwas gemeinsames daraus und macht schöne Fotos voneinander. Am besten auch nicht mit dem Handy (die Internetfalle lockt ... einmal irgendwo ins Netz gestellt, wirst du die Bilder in der Regel nie wieder los, selbst wenn eure Beziehung mal auseinander gehen sollte), sondern verwendet einen Fotoapparat. Dann kann man die Bilder sich auch schön (qualitativ) hochwertig abziehen lassen. Wenn ihr es nicht gemeinsam machen wollt oder könnt oder du ihn damit überraschen möchtest, ist so etwas dann übrigens auch wirklich ein tolles und persönliches Geschenk. Wenn du es ganz toll machen willst, kannst du zu einem Fotografen gehen und wirklich schöne, stilvolle Bilder machen lassen. Also: lass dich nicht verunsichern, du selbst darfst das entscheiden - aber bedenke einfach, was du wirklich willst, wofür es sein soll und dass du es hinterher nicht bereust!

Mach das Bitte nicht übers Handy. Wenn unbedingt dann nur Fotos. Denk mal daran ihr seid irgendwann nicht mehr zusammen und er hat solche Fotos

Lass es. Er könnte Ärger bekommen und Du wirst erpressbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aus langen Beziehungen, derzeit Bisexuell und ehem. Swinger

Ja, sowas ist strafbar. Schick es lieber nicht, sonst kann er Ärger bekommen, wenn jemand es mitbekommt.

rumpel28  04.05.2020, 12:38

Wieso sollte es strafbar sein (vorausgesetzt sie ist nicht jünger als 14 und macht es freiwillig)?

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Bloß nicht, er könnte Dich später mal erpressen.

Es ist strafbar wenn Jemand klagt.