Zählt das als rechtswidrig?

5 Antworten

Hört auf mit solchen Dingen, was, wenn ihr euch trennt?

Nicht ganz einfach, weil hier verschiedene Gesetze greifen, die zum einen es erlauben und zum anderen verbieten. Wenn beide Partner Sexting betreiben und noch minderjährig sind, ist dies nicht strafbar.

Allerdings ist es verboten, Nacktbilder von Jugendliche unter 18 auf dem heimischen Rechner zu haben. Sollte es hier zu einer Anzeige kommen, musst du beweisen, dass der Austausch einvernehmlich war und ihr in einer Beziehung seid.

Tipp: Lieber die Bilder löschen, macht normale Bilder von euch, wenn ihr beide 18 Jahre..... also volljährig seit, dann könnt ihr machen, was ihr wollt.

Das ganze macht Sinn, den sonst würde man das ganze als Hintertür nutzen, um kinderpornografisches Material zu legalisieren und das ist ein No-Go!

Jugendliche, also Personen, die unter 18 und mindestens 14 Jahre alt sind, stellen durch selbstgefertigte Nacktaufnahmen sog. jugendpornografische Inhalte her. Auch hier gilt grundsätzlich: Wer solche Aufnahmen herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich gemäß § 184c StGB strafbar.

Es ist jedoch nicht strafbar, wenn die jugendpornografischen Inhalte mit Einwilligung der/des dargestellten Jugendlichen gefertigt werden und innerhalb einer sexuellen Partnerschaft zum persönlichen Gebrauch ausgetauscht werden.

Ansonsten liegt das Strafmaß bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe.

Die Folgen: Hausdurchsuchung

Der Staatsanwaltschaft steht die Hausdurchsuchung als Mittel zur Beschaffung von Beweismitteln zur Verfügung. Hausdurchsuchungen dienen sowohl als präventive Maßnahme, also um zukünftige Straftaten zu verhindern, als auch als repressive Maßnahme, um bereits begangene Straftaten aufzuklären.

Es wäre Jugendpornografie. Vor Gericht würde es aber wahrscheinlichn nicht durchkommen, da es so illerevant wäre.

Mit 17 ist sie ja kein Kind mehr, also nein. Das nennt man dann Jugendpornografie.

Ob das rechtswidrig ist oder nicht kann ich dir jetzt leider auch nicht sagen, allerdings vermute ich das es in Ordnung ist, denn es ist ja mit ihrer Einverständnis und die Bilder zeigen unter anderem keinen sexuellen Missbrauch. Verbreiten ist in keinem Fall erlaubt.

Wohl kaum. Ihr dürft Sex miteinander haben, wobei ihr Euch wohl auch so seht wie auf den Bildern. Und wenn ihr von Euch Bilder macht, dann ist das eben so. Wenn Du die Bilder verbreitest, sieht die Sache anders aus, auch wenn sie dann vielleicht schon 18 ist.

Nein.

  1. weil sie kein Kind mehr ist
  2. sie hat sie dir gegeben und damit eingewilligt