Fototausch strafbar?

4 Antworten

es wäre nur strafbar wenn er diese auf irgendwelchen seiten hochläd (die von ihr)

ABER es ist auch strafbar wenn er sie Anfassen oder sogar intim werden würden (selbst wenn sie es wöllte)

Für deinen Kumpel kann das böse Folgen haben !!

Schließlich ist der mit 19 Jahren ein Erwachsener. Und Erwachsene haben Minderjährigen gegenüber eine Fürsorgepflicht.

Und wem diese Fürsorgepflicht egal ist, und die Situation von Jugendlichen ausnutzt, wird in Deutschland angeklagt und vor Gericht gestellt.

Eine empfindliche Geld- oder Bewährungsstrafe ist garantiert.

So Sprüche wie:"Die wollte das doch auch" u.s.w. machen vor Gericht wenig Eindruck.

Ich denke unter 16 Jahre kann das, was dein Kumpel da macht, zu erheblichen Ärger führen

Prinzipiell macht sich die 14 Jährige strafbar, weil sie kinderpornografisches Material (auch wenn es von ihr ist) verbreitet. Er kann Probleme kriegen, sollten Bilder etc. auf seinem Handy gefunden werden ODER Er sich das kinderpornografische Material "beschafft", d.h. das er zu ihr sagt sie soll ihm das schicken.

LG

Nico

Klar. Besitz von Jugendpornogrpahie, Verbreitung von Jugendpornographie, Herstellung von Jugendpornographie. Das ist schlecht.