Nachtspeicher Heizung Ersatz - Wer haftet?

7 Antworten

Also die Nachtspeicheröfen, auch wenn du sie nicht mehr nutzen magst, heraus zu rupfen, kannst du vergessen! Denn wenn sie erst mal raus sind, wird es schwer, sie nach dem Auszug wieder rein zu schaffen bzw. Neue rein zu schaffen, was du müsstest, denn du musst die Wohnung ja so hinterlassen, wie du sie bekommen hast.

Das Problem bei IR ist, dass die Dinger effektiv auch nur elektrisch heizen. Was sie an Vorteil bringen ist, dass Du eine gewisse Wohlfühlwärme verspürst (Strahlungswärme) und die Raumtemperatur effektiv niedriger halten kannst.

Wenn du das machen willst, empfehle ich dir, die Nachtspeicher nicht ganz aus zu machen, sondern runter zu regeln, dass sie nicht mehr ganz so dolle aufladen bzw. im Sommer aus zu machen und eben zusätzlich die IR Heizungen aufzuhängen. mit einer etwas niedrigeren Raumtemperatur bist du dann etwas besser dran.

die paar Dübellöcher, die dabei entstehen, kann man zuspachteln wenn man auszieht.

lg, Anna

Haftung? Natürlich du, weil du Sachbeschädigung und Eigentumszerstörung begehst.

Auf "Infrarot" umsteigen? Was soll das sein?
Infrarotstrahler brauchen genau gleich viel Strom wie jede andere Elektroheizung, wenn du gleiche Durchschnittstemperatur willst.

Aber kannst ja versuchen, die Elektrospeicherheizung abzustellen (Sicherungen raus), und dann mit kleinem Ofen nur ein Zimmer zu heizen, dann sparst du natürlich schon.

Nachtspeicher abstellen bringt einen Stromvorteil; da jedoch Infrarot und Heizlüfter ebenfalls elektrisch Strom verbrauchen kann es im Endeffekt teurer werden. Bei Kohle, Öl und Gas würde ich zur Änderung raten - was ich selbst tat, indem ich den Gasofen einfach ausgestellt habe. Elektro statt elektro? Infrarot- und Heizlüfter sind nicht billig und lohnen vor allem bei kleinen Räumen die man nur kurz heizt - ggf. wenn man sich überwiegend in nur einem aufhält und z.B. Küche mit Herd, Ofen und Kühlschrank indirekt heizt. Eine ganze Wohnung infrarot oder per Lüfter heizen könnte sehr teuer werden. Du kannst nur sparen, was Du nicht selbst verbrauchst - also keine Zuzahlung.

Schraube642  06.04.2022, 12:22

Danke für die Einordnung! Gut fand ich auch den Vorschlag von Peppie85, den günstigeren Nachtstrom mit den Nachtspeicheröfen weiter zu nutzen, um ein völliges Auskühlen zu verhindern, aber dabei nur eine geringere "Grundtemperatur" zu erzeugen: Wenn beispielsweise anstatt 20°C nur 16°C angestrebt werden, spart das ungefähr 24% Strom. Wenn die Strahler an den Nachtstrom angeschlossen werden könnten, könnte man auch sie teilweise mit dem günstigeren Nachtstrom betreiben - das erfordert aber einen hohen Aufwand für den Elektriker und ebenfalls eine Genehmigung vom Vermieter - lohnt sich eventuell wenn man immer in Spätschicht arbeitet und oft bis morgens um 5 Uhr wach bleibt...

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Haften ist in dem Zusammenhang nicht der richtige Begriff.

Wenn Eigentum saniert werden muss oder soll, dann ist das immer Sache des Eigentümers. Im Falle von vermieteten Eigentum muss der die Eigentümer Rücklagen dafür bilden. Ob es jetzt notwendig ist, ist natürlich eine andere Geschichte.

Du kannst das auch eigenständig vornehmen, musst es aber so machen, wenn nicht mit dem Eigentümer abgesprochen, dass es bei Auszug wieder entfernt werden kann.

Schraube642  06.04.2022, 12:08

Danke! Den Sinn, in diesem Zusammenhang nach einer Haftung zu Fragen kann ich auch nicht erkennen. Die Entfernung von Strahlern dürfte nicht so das Problem sein - man muß natürlich auch dies im Blick haben. Viel wichtiger wäre die Frage, ob die Nachtspeicheröfen raus sollen gründlich abzuwägen und letztlich mit dem Vermieter zu besprechen (siehe Antwort von Peppie85 oben).

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Deine Frage nach Haftung könnte zur Klärung vieler in diesem Zusammenhang möglicher Haftungsfragen führen - zum Beispiel haftest Du für Schäden die durch Deinen nicht sachgerechten Umgang mit Heizgeräten entstehen - falls Du zum Beispiel mit einer brennbaren Decke die Nachtspeicheröfen abdeckst, um abends mehr nutzbare Restwärme im Speicher zu haben und die Decke fängt Feuer und die Wohnung brennt aus. Oder Du stellst einen brennbaren Gegenstand in größerer Nähe vor eine Strahlungsheizung, als es der Mindestabstand erlaubt und die Bude fackelt ab. Der Vermieter haftet zum Beispiel falls er die Nachtspeicheröfen nicht in gewissen Abständen von Fachleuten auf ihre sichere Funktion und die Einhaltung auch neuer Vorschriften prüfen ließ im Brandfall. In allen anderen Fällen, die nicht mit Fahrlässigkeit, mutwilligem riskanten Handeln oder unterlassener Pflichtausübung zu tun haben sollte normalerweise die Gebäudeversicherung oder eine Haftpflichtversicherung haften, falls vorhanden und nichts im Kleingedruckten dem entgegen steht haften.

Aber vielleicht meinst Du, ob man nicht den Vermieter für überhöhte Heizenergiekosten in die Haftung ziehen könnte - dies ist unter Umständen möglich.

Der Aufwand dafür ist aber hoch und Du solltest Dich über das Thema erst mal informieren und parallel recherchieren, über was man mit dem Vermieter einmal sinnvollerweise ein Gespräch führt, bevor man mit dem Holzhammer Geld von ihm fordert.

Als allererstes würde ich mal ein paar Fakten sammeln und ein Beschwerdeschreiben an den Vermieter senden in dem die Zustände geschildert werden, unter denen Du als Mieter leidest und die Verbesserung sinnvoll, angebracht, erforderlich oder zwingend notwendig erscheinen lassen.

Dabei könnten zum Beispiel der Zustand von Fenstern und Türen, die erreichten Temperaturen in den verschiedenen Räumen, die dadurch verursachten Verbräuche und ihre Kosten, die Qualität und Regelbarkeit der Heizungen (Außentemperaturgesteuert oder nicht? Raumthermostat vorhanden? Raumthermostat programmierbar? Speichervermögen und Isolierung ausreichend oder immer morgens warm und abends kalt ?), Die Qualität der Isolierung der Böden, wände und Decken, die Qualität der Warmwassererzeuger etc. zur Sprache gelangen und es sollte immer signalisiert werden, daß man sich informiert und auf seine Rechte pocht, aber vor Allem zunächst auch sehr freundlich und verhandlungsbereit und für eine Lösung in Güte offen ist.

Dabei ist es gut sich ein wenig über technische und rechtliche Fragen zu informieren aber das Thema ist so umfangreich und kompliziert, daß ein professioneller Energieberater beauftragt werden sollte - das müßte der Vermieter für das ganze Gebäude tun - er bekommt unter Umständen den größten Teil der Kosten vom Staat oder auch von seinen Mietern zurück - will er das nicht, dann sollte man sich auch darüber informieren, ob es Sinn macht, das selbst für seine Wohnung zu tun.

Das Thema ist in Bewegung und neue Gesetze werden den Vermieter um so mehr in die Verantwortung für die CO-2 Abgaben, die einen Teil der Energiekosten ausmachen, nehmen, je schlechter sein Gebäude in den Energieverbrauchsrelevanten Aspekten da steht. Dies wird Druck erzeugen, etwas zu modernisieren.

Modernisierungen können aber auch die Miete erhöhen und im günstigsten Fall stellen sie eine sinnvolle Investition dar, die unterm Strich spart - im ungünstigeren Fall erhöhen sie die Miete viel stärker als die Einsparungen tatsächlich sparen.

Dies in sinnvolle Wege zu bringen ist die Aufgabe eines Energieberaters.

Ein paar technische Überlegungen: Was man mit wenig Aufwand verbessern kann sollte zuerst unbedingt gemacht werden: Wenn z.B. Fenster und Türen undicht sind, dann reichen oft ein paar Einstellarbeiten und neue Dichtungen - vielleicht auch eine Holzleiste zur Verkleinerung großer Spalte, und unten an den Türen notfalls Bürstendichtungen, falls was besseres nicht geht. Viele Firmen wollen gleich alles rausreißen und neu machen aber man kann vieles auch selbst einfach stark verbessern oder einen vernünftigen Tischler finden der dies tut.

Hinter Nachtspeicheröfen kann eine reflektierende Isolierung sinnvoll sein.

Wenn der Platz zum Anbringen dort reicht, kann mit einer mehrschichtigen Isolierung viel erreicht werden: Es gibt Aluminium-kaschiertes Papier auf Rollen (wie in der Schokolkadenpackung zu finden) - mehrere Schichten davon übereinander isolieren bei weniger als ein mm Dicke schon ganz gut.

Wenn die Wirkung verbessert werden soll, können dünne Schichten aus Polyethylenschaumfolie oder Styropor im Wechsel dazwischen. Für eine Brandschutzoberfläche zum Nachtspeicherofen hin bietet sich eine dünne 'Klimaplatte' aus CaSio2 als Luxuslösung an - es geht aber auch Rigips.

Die Isolation der Öfen ist aus Haftungsgründen nicht selbst zu machen und es wird auch schwierig bis unmöglich, jemanden zu finden, der diese an und für sich technisch sehr sinnvolle Maßnahme durchführt - der unkontrollierte Verlust der gespeicherten Wärme läßt sich mit modernen Materialien nämlich sehr stark reduzieren ( Vakuum-Panele von unter 2 cm Dicke können über 30cm Glaswolle oder ähnliches in der Isolierwirkung schlagen - der Ofen wäre wie eine Thermos-Flasche ).

Mit Strom betreibt man heutzutage normalerweise Wärmepumpen, um zu heizen: sie holen auf ein Teil verbrauchten Strom, der in Wärme umgewandelt wird ein bis vier Teile weitere Wärme aus der Umgebung draußen (pumpen die Wärme rein).

In einer Mietwohnung kämen als Einzellösung Klimaanlagenähnliche Geräte in Frage, die aber technisch nicht so ganz das Optimum sind: Sie holen die Wärme aus der Luft draußen - dazu kommt ein Kasten mit einem Kühler (Verdamfer) auf Terrasse, Balkon, Dach oder an die Außenwand, in dem ein großer Ventilator läuft.

Drinnen hätte man dann einen Kompressor und einen Wärmetauscher der den Raum erwärmt. Im ungünstigen Fall ist das sowohl für die Nachbarn draußen laut als auch drinnen und wenn es draußen sehr kalt wird sinkt die Leistung und der Wirkungsgrad. Informieren ! Es kommt fast täglich neues auf den expandierenden Markt. Der Vermieter sollte bei so einer Lösung mindestens eng eingebunden sein und schriftlich zustimmen und den Mietvertrag ergänzen. Oder er investiert in so eine Lösung oder in eine bessere.

Leider spielen immer mehrere Akteure eine Rolle bei größeren und oft auch kleinen Veränderungen und die Koordinierung des Ablaufes ist schwierig - ein Energieberater kann auch dabei sinnvolle Wege aufzeigen.

Ich drücke jedenfalls beide Daumen - Es sollte im laufenden Jahr übrigens unbedingt schon irgend etwas geschehen - vielleicht erst mal klein selbst anfangen und dann parallel die größeren Brocken anschubsen.

Gruß Schraube642