Nachtclubs in frankreich ab 16 oder doch 18?

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Jugendschutz-Regulierungen in Frankeich:


Alkohol: es ist verboten Alkohol an Minderjährige (unter 18 Jahren) zu verkaufen, auszuschenken, oder eine Gratisprobe an sie anzugeben. Der öffentliche Konsum ist nicht reguliert d.h das es kein Mindestalter gibt um an öffentlichen Orten Alkohol zu trinken.

(CODE DE LA SANTÉ PUBLIQUE: ART. L. 3342-1, L. 3342-3)


Tabak: es ist verboten Tabakwaren an Minderjährige (unter 18 Jahren) zu verkaufen. Der öffentliche Konsum ist nicht reguliert d.h das es kein Mindestalter gibt um in der Öffentlichkeit zu rauchen.

(CODE DE LA SANTÉ PUBLIQUE: ART. L. 3511-2-1, L.. 3512-3)


Besuch von Gaststätten, Diskotheken, Clubs und Bars: Der Aufenthalt an Örtlichkeiten die eine Schanklizenz 1. Grades (nur nicht alkoholische Getränke) haben, darf Kinder unter 13 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsnene gestattet werden. Der Aufenthalt in Gaststätten mit einer Schanklizenz 2. oder 3. Grades (für den Ausschank von Alkohol) darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur Begleitung eines Erwachsenen gestattet werden.

(L'ARTICLE 85 DE LA LOI N° 91-32 DU 10 JANVIER 1991, L'ARTICLE 3342-3 DU CODE DE LA SANTÉ PUBLIQUE)

Somit darfst du mit deinen 16 Jahren in einen Club, Diskothek oder eine Bar, jedoch darfst du dort keinen Alkohol konsumieren. Außerdem haben einige Clubs und Diskotheken eigene Beschränkungen (z.b ab 18 oder 21 Jahren).


Lg, Anduri87