Nachprüfung Schwerbehindertenausweis?

4 Antworten

Gebe alles an was du hast. Nachteile entstehen dir dadurch nicht.

Negativ kann‘s nicht wirken (also dass der GDB deshalb geringer ausfällt).

Ich würde es angeben, denn es unterstreicht ja, dass -bitte nicht falsch verstehen- Dein Sohn n seinem Tun und Handeln eingeschränkt ist.

Wenn es dann nicht positiv für die Verlängerung wirkt- s kann wie gesagt nicht negativ sein.

Mein Neuro sagt immer bzgl.GDB/ SBH: geben sie alles an, auch wenn es ihnen vielleicht nebensächlich erscheint— es ergibt aber ein Gesamtbild.

In DE muss so ziemlich immer alles angegeben werden. Sollten die Wert darauf legen, werden sie Dich nach einer Betreuung fragen.

Das du die Betreuung übernommen hast, wird eher nicht relevant sein. Das ändert ja nichts an der Behinderung deines Sohnes.