Nachname änderbar?
Ich frage mich, ob ich meinen Nachnamen ändern kann, welcher mein Geburtsname ist, aber erstens der Nachname meines Vaters ist, mit dem ich nichts zu tun habe und zum anderen ein wenig anstößig aufgefasst wird in vielen Situationen.
Da ich bei Google nicht ganz durchsteige, dachte ich, ich frage hier mal nach :D
9 Antworten
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.
Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.
Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundesweit festgesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familiennamens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchstsatz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungsaufwand hoch ist, weil die Rechtslage schwierig ist, andere Verfahrensbeteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugendamt, eingeschaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.
Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag abgelehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antragstellung die Kontaktaufnahme zur Namensänderungsbehörde, um die Zuständigkeit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen.
Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, muss es eine Erklärung zu seiner Namensänderung selbst abgeben. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Kindes zustimmen.
Schau z.B. mal hier:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm
Alles Gute für dich!
Lifehack zum Ändern des Nachnamen: Du kannst heiraten und den Nachnamen von Ehegatten annehmen.
Kannst du, wenn es bestimmte Gründe für eine Änderung vorliegen.
Allerdings ist das nicht kostenlos....ein Bekannter hat 300 Euro dafür zahlen müssen, das ist schon lange her. Heute wird es noch mehr kosten.
Du mußt auch bedenken, daß dein Ausweis, Führerschein usw. geändert werden muß. Das wird dann noch teurer.
Unter Umständen ist das möglich. Zb wenn es psychisch belastend ist. Kostet aber .
ja das geht schon, ist halt mit Umständen, Kosten und evt. Wartezeiten verbunden.
Erkundige dich im Bürgerbüro deiner Stadt/Gemeinde.
Für mich wäre sowas eine Option, wenn man sowieso Personalausweis und/oder Reisepass erneuern muss. Du kannst ja mal gucken, wie lange deiner noch gültig ist.
Und dann hängt ja auch einiges mehr dran, wie EC-Karte usw.