Nachname änderbar?

9 Antworten

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.

Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.

Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. 

Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.

Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundes­weit fest­gesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familien­namens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.

Der Höchst­satz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungs­aufwand hoch ist, weil die Rechts­lage schwierig ist, andere Verfahrens­beteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugend­amt, einge­schaltet werden müssen.

Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.

Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.

Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag abge­lehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antrag­stellung die Kontakt­aufnahme zur Namens­änderungs­behörde, um die Zuständig­keit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen. 

Hat ein Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet, muss es eine Erklärung zu seiner Namensänderung selbst abgeben. Jedoch muss der gesetzliche Vertreter der Erklärung des Kindes zustimmen.

Schau z.B. mal hier:

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm

Alles Gute für dich!

Lifehack zum Ändern des Nachnamen: Du kannst heiraten und den Nachnamen von Ehegatten annehmen.

Kannst du, wenn es bestimmte Gründe für eine Änderung vorliegen.

Allerdings ist das nicht kostenlos....ein Bekannter hat 300 Euro dafür zahlen müssen, das ist schon lange her. Heute wird es noch mehr kosten.

Du mußt auch bedenken, daß dein Ausweis, Führerschein usw. geändert werden muß. Das wird dann noch teurer.

Unter Umständen ist das möglich. Zb wenn es psychisch belastend ist. Kostet aber .

ja das geht schon, ist halt mit Umständen, Kosten und evt. Wartezeiten verbunden.

Erkundige dich im Bürgerbüro deiner Stadt/Gemeinde.

Für mich wäre sowas eine Option, wenn man sowieso Personalausweis und/oder Reisepass erneuern muss. Du kannst ja mal gucken, wie lange deiner noch gültig ist.

Und dann hängt ja auch einiges mehr dran, wie EC-Karte usw.