Nachlieferungsfrist bei Möbeln (Sofa)?

2 Antworten

Hallo MssXX,

die Ansprüche des Verbrauchers bei Sachmängeln sind im BGB (Bürgerlich Gesetzbuch) geregelt.

Das Wichtigste in Kürze:

Zwischen dir und dem Möbelhaus ist Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen.

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Die Rechte des Käufers bei Sachmängeln § 434 BGB Sachmangel

(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Der Gesetzgeber sieht vor dem Verkäufer bei Sachmängeln eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Hierdurch soll der Verkäufer die Möglichkeit erhalten, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

§ 439 BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Du möchtest wissen:

Können wir zudem die Kosten für den Transporter zurück verlangen, da wir ja absolut nichts davon hatten!?

Nein. Die Kosten für den Transporter sind ja nicht aufgrund des Mangels entstanden.

Und natürlich hattet ihr auch etwas davon. Nämlich dass das Sofa bei dir zu Hause steht.

Etwas anderes wäre es gewesen, wenn dir Kosten für den Rückversand entstanden wären.

Du fragst:

Muss das Möbelhaus uns das Sofa jetzt sofort (Frist von 4 Wochen) nachliefern können oder können sie rechtlich sagen, dass es bspw. 12 Wochen dauert (Nachbestellen) und wir so lange warten müssen?

Das Möbelhaus muss und wird dir sehr wahrscheinlich kein neues Sofa liefern, sondern den beschädigten Standfuß ersetzen.

Als angemessen gilt die Dauer, die der Verkäufer für eine zeitnahe Reparatur benötigt. Da viele Möbel im Ausland produziert werden, kann die Ersatzteilbeschaffen auch schon mal etwas dauern.

Mein Tipp:

Dein Ärger ist zwar durchaus nachvollziehbar, doch wenn man fair bleiben will, muss man akzeptieren, dass so etwas einfach passieren kann. Wenn die Reparatur etwas Zeit in Anspruch nimmt, liegt es nicht daran, dass das Möbelhaus seine Kunden zusätzlich ärgern möchte.

Erfahrungsgemäß sind die Händler bemüht, den Mangel zügig zu beheben.

Du kannst versuchen, ob der Verkäufer die den Standfuß gegen den eines Ausstellungsstücks austauscht. Ein Rechtsanspruch besteht darauf aber nicht.

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

12 Wochen ist wohl angemessen, kosten für Transporter müssen bezahlt werden. (439 II BGB)