Was kann man mit neuen (sehr teuren) Möbeln machen, die einem nach Auslieferung doch nicht gefallen?

5 Antworten

für die zukunft : nie möbel aus dem Katalog kaufen ...das geht meisstens schief. 14tägiges Umtauschrecht nutzen!

verreisterNutzer  11.05.2010, 08:51

Das gibt es nicht beim Vor-Ort-Kauf im Möbelhaus! Da kommt es dann auf die Kulanz an. Beim Kauf im Internet ist das Rückgaberecht per Gesetz festgeschrieben, Versandkosten müssen ebenfalls erstattet werden (da ein Sofa mehr als 40,- € kostet).

Viele Grüße

www.BusiLess.de

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Sind die Möbel auf Bestellung extra angefertigt worden für deine Eltern? Dann bin ich unkundig. Ansonsten besteht selbstverständlich Rückgaberecht.

latifa86 
Fragesteller
 09.05.2010, 21:06

Die Möbel sind ganz normal im Möbelhaus bestellt worden, waren also keine Sonderanfertigung. Besteht da wirklich Rückgaberecht? Ich habe immer gedacht, dass es das nur aus Kulanzgründen geben würde, also freiwillig ist. Es sei denn, es besteht ein Mangel an den Möbeln

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Sadie  09.05.2010, 23:01
@latifa86

Ja, meine Freundin hatte mal einen Esstisch u. 6 Stühle telefonisch bestellt. Als sie eintrafen, war meine Freundin enttäuscht von dem Bezugsstoff. Sie hat im Versandhaus angerufen und die Sachen wurden für sie kostenfrei wieder abgeholt. Ich meine, dass man ein 14-tägiges Rückgaberecht auf alle Waren hat.

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latifa86 
Fragesteller
 09.05.2010, 23:04
@Sadie

es war bloß leider nicht im Versandhaus, sondern im normalen Möbelhaus, da gilt das leider nicht :-(((

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Hallo, das alles ist nun schon über 2 Jahre her. Wie ging es weiter? Wurde die Polstergarnitur dann vom Möbelhaus zurückgenommen? Uns geht es genauso wie Ihren Eltern. Oft sieht man doch erst wie es wirkt, wenn es dann im Wohnzimmer steht.

Deine Eltern sollen sich am besten mit dem Möbelhaus bzw. dem Verkäufer in Verbindung setzen. Wenn das Möbelhaus kulant ist (ich habe selber lange in der Branche gearbeitet) dürfte das kein Problem sein....es sei denn, die Garnitur wurde eigens nach den Wünschen deiner Eltern gefertigt. Und für ´s nächste Mal: vorher messen!!:-))

latifa86 
Fragesteller
 09.05.2010, 21:13

Danke für deinen Kommentar. Die Garnitur war keine Sonderanfertigung. Gemessen haben wir schon und die Garnitur passt auch rein, aber sie ist einfach viel zu wuchtig und nimmt viel zu viel vom Raum ein. Ich habe meine Eltern vorgewarnt, aber sie waren vom Design so begeistert....

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kiramarie  09.05.2010, 21:39
@latifa86

Ich würde auf jeden Fall im Möbelhaus nachfragen. In meiner damaligen Firma sind die ein oder anderen möbelstücke auch schon mal zurückgenommen worden....da wurden schon mal Schränke gekauft,die beim Kunden garnicht durchs Treppenhaus passten...

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gekauft ist gekauft. solange die möbel entsprechend den vereinbarungen im kaufvertrag geliefert wurden, kann man nicht vom kauf zurücktreten (außer der vertrag wurde entsprechend dem fernabsatzgesetz abgeschlossen, also ausschliesslich beratung über telefon, fax, persönlich beim kunden vor ort, ... - nicht im möbelhaus!) andernfalls kann man noch prüfen, ob beratungsfehler, unvollständige angaben, undeutige angaben, etc. vorliegen. das würde sicher nicht reichen, um den kv rückabzuwickeln, aber vielleicht um eine kulanzregelung mit dem händler zu finden. rückgabe oder wandlung ist bei korrektem kv nur per kulanzregelung möglich und dann wahrscheinlich auch nur mit finanzieller beteiligung. der kauf kommt nicht zustande, wenn die möbel geliefert / bezahlt werden, sonder wenn der kv unterschrieben wird, auch wenn möbel in anderen zusammenstellungen, farben, polsterhärten, etc. bestellt werden, als sie im vorfeld gesehen werden konnten. ein grundsätzlichen rückgaberecht gibt es nur bei "haustürengeschäften", verträgen lt. fernabgabegesetz, ... nicht beim kauf im möbelhaus.

latifa86 
Fragesteller
 09.05.2010, 21:23

Das habe ich mir schon gedacht, bleibt wohl nur auf die Kulanz des Möbelhauses zu hoffen.....

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