gekauft ist gekauft. solange die möbel entsprechend den vereinbarungen im kaufvertrag geliefert wurden, kann man nicht vom kauf zurücktreten (außer der vertrag wurde entsprechend dem fernabsatzgesetz abgeschlossen, also ausschliesslich beratung über telefon, fax, persönlich beim kunden vor ort, ... - nicht im möbelhaus!) andernfalls kann man noch prüfen, ob beratungsfehler, unvollständige angaben, undeutige angaben, etc. vorliegen. das würde sicher nicht reichen, um den kv rückabzuwickeln, aber vielleicht um eine kulanzregelung mit dem händler zu finden. rückgabe oder wandlung ist bei korrektem kv nur per kulanzregelung möglich und dann wahrscheinlich auch nur mit finanzieller beteiligung. der kauf kommt nicht zustande, wenn die möbel geliefert / bezahlt werden, sonder wenn der kv unterschrieben wird, auch wenn möbel in anderen zusammenstellungen, farben, polsterhärten, etc. bestellt werden, als sie im vorfeld gesehen werden konnten. ein grundsätzlichen rückgaberecht gibt es nur bei "haustürengeschäften", verträgen lt. fernabgabegesetz, ... nicht beim kauf im möbelhaus.

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