Kaution für Möbel/Hausrat einbehalten. Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

ich habe für ca. 1 Jahr eine möbelierte 1-Zimmer-Wohnung gemietet. Mein Vermieter ist Hauptmieter gewesen und hat mir die 1-Zimmer-Wohnung untervermietet. Mitlerweile miete ich die Wohnung selbst direkt beim Eigentümer. Meinem ehemaligen Vermieter habe ich damals eine Kaution zur "Sicherung aller seiner Ansprüche" hinterlegt.

Als er seine Möbel abgeholt hat, hat er zwei Flecken auf der Couch beanstandet. Ich habe ihm mitgeteilt, dass diese nicht von mir seien und schon seit anfang an Vorhanden waren.

Als ich ihn zwei Tage später um Auszahlung meiner Kaution bat, sagte er, er werde mir diese abzüglich der Kosten für die Reinigung und abzüglich der Kosten für Dinge, die er nicht erhalten hat überweisen.

Nachdem ich die im Mietvertrag aufgeführten Möbel durchgegangen bin, ist mir aufgefallen, dass ein kleines Regal von ihm bei mir steht.

Zusätzlich fordert er von mir die Zimmerlampe, welche nicht im Vertrag aufgeführt ist und ein Sandwichtoaster. Der Sandwichtoaster ist ebenfalls nicht im Vertrag aufgeführt und ist eigentlich Hausrat, weswegen er nicht teil des Mietgegenstandes sein kann.

Bei unerfüllten Forderungen des Vermieters bin ich zur Nachbesserung berechtigt, bevor ein Abzug von der Kaution erfolgen darf. Ich denke bei der Couch habe ich keine chance, da ich nicht nachweisen kann, dass die Flecken bereits zu Beginn vorhanden waren. (Ich habe diese nichtmal wargenommen, bis er mir ein Bild davon schickte)

Nun meine Fragen:

  1. Ist eine solche Nachbesserung auch bei den Möbeln möglich? Sodass ich ihm ermögliche diese Abzuholen? (er wohnt jetzt relativ weit weg, Muss er die Sachen abholen oder ich ihm bringen?)
  2. Bin ich verpflichtet ihm die Lampe zu überlassen, da diese nicht im Vertrag aufgeführt wurde?
  3. Bin ich verpflichtet ihm einen Sandwichtoaster zu überlassen, da dieser a) nicht im Vertrag aufgeführt ist und b) es nicht teil des Mietvertrages ist?
  4. Gibt es eine Art Verhältnismäßigkeit bei der Höhe der Kosten der Reinigung der Couch? Bzw. rechtfertigt dies eine gesamte Reinigung der Couch oder ist eine professionelle Fleckenentfernung für den 1cm² großen Flecken ausreichend.

Zusätzlich ist anzumerken, dass ich ab nächstem Sonntag, also in 2 Tagen im Ausland sein werde, und deswegen eine Übergabe schwierig wird. Ich habe kein Problem damit, ihm die Sachen zu überlassen es wird nur sehr umständlich, da ich wie gesagt nicht da bin. Deswegen würde mich die Rechtslage interessieren.

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Möbel, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Kaution, Hausrat, Kautionsrückzahlung, Nachbesserung, beschädigt
Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung
Nachbesserung gerechtfertigt in Rechnung gestellt?

Hallo. Ich bräuchte eine neutrale Meinung zu folgendem Vorfall. Ich bin als Schneiderin tätig, habe eine eigene Schneiderei und nähe auf Kundenwunsch auch ganze Teile. Seit ich in meinem neuen Laden bin, habe ich unter Anderem eine Kundin aus dem Nachbarort, die zeitweise 3 bis 5 Teile zum Ändern gebracht hat, da sie nicht gerne die Sachen im Laden anprobiert. Dieser Dame sollte ich nun einen Zwei teil er machen, also Shirt und Hose, in Natur tönen. nun war aber bei den Stoff mustern nix dabei, was ihr für einen Zweiteiler gefallen hätte. Nur ein einziges Muster hatte ihr zugesagt für einen Wickel rock. Ich habe die Kundin angerufen und mit ihr einen Termin zwischen 14:30 Uhr und 17 Uhr ausgemacht zur 1. Anprobe. Um 16:15 Uhr an besagtem Tag kam die Dame dann und meinte, sie habe eigentlich gar keine Zeit, wie lange denn die Anprobe dauern würde, da sie noch Rasen gemäht hat und den Rasen ja noch wegfahren muss. Da meinte ich, dass sie eine halbe Stunde schon einplanen müsste, weil ja nicht gesagt ist, dass das Musterteil ja auf Anhieb passt. Sie war etwas überrascht, dass es doch etwas zeitaufwändig ist. Ja, sie würde sich beeilen. Um 16:45 Uhr kam sie dann zur Anprobe. Während der Anprobe fragte sie mich, ob ich ihr noch ein passendes Shirt nähen könnte. Ich bejahte und zeigte ihr einen Stoff, der ihr auf Anhieb zusagte. Bei der zweiten Anprobe war der Rock aus dem Original Stoff schon zugeschnitten, genauso wie das Shirt . Das war mit U-Boot Ausschnitt, angeschnittenen Ärmeln und Ab nähern, sowie einem Knopf im Nacken zum Schließen. Ich steckte die Änderungen ab und meinte, sie könne es dann in der darauffolgenden Woche donnerstags abholen, wenn alles passt. Am Donnerstag rief sie mich an und meinte, dass sie nicht kommen kann, weil ihr eine Plombe raus gefallen sei. Sie würde am Freitag kommen. Am nächsten Tag kam die Dame eine viertel Stunde vor Geschäftsschluss. Ich zeigte ihr die fertigen Sachen und bot ihr an, die Sachen nochmals an zu probieren. Da meinte sie, sie habe keine Zeit, da sie gerade Basis war und ihr Hund im Auto sei. Und da es so warm ist, will sie ihn nicht so lange im Auto lassen. Die Sachen werden schon passen. Ich habe ihr dann den Preis genannt und da merkte ich schon, dass sie etwas überrascht war. Nahm ihre Tüte ohne die Sachen an zu probieren und fuhr heim. Am Montag rief sie von 8:30 Uhr bis 9:00 Uhr viermal auf meinem Handy an. Als ich sie zurück rief, war sie etwas aufgebracht am Telefon. Die Sachen würden nicht richtig passen. Der Rock hält nicht und der Ausschnitt vom T-Shirt würde nicht passen. Sie hat fast 300,- Euro dafür gezahlt und da sollten die Sachen schon passen. Habe mit ihr dann ausgemacht, dass sie die Sachen jederzeit wieder bringen kann, damit ich mir ansehen kann, woran es hakt. Am Donnerstag rief sie mich dann an und meinte,sie habe eine neue Küche bbekommen, sie schaffe es nicht, diese Woche zu kommen. Sie würde dann in der nächsten Woche kommen. als sie kam hatte sie nur das Shirt mit dabei.

Rechnung, Maßanfertigung, Nachbesserung, Schneiderei, Beanstandung
Rückgaberecht Einbauküche?

Hallo,

ich habe im September meine Einbauküche bekommen. Beim Montieren hat sich feststellt, dass die Einbauküche über 10 Mängel hat.

Die Abnahme wurde durchgeführt und ich konnte 500 vorerst einbehalten bis die Mängel behoben werden.

Im Oktober kam erneut ein Service-Arbeiter der Firma und wollte die Mängel erneut kontrollieren (obwohl diese von einem anderen Mitarbeiter bestätigt worden waren)

Im Dezember kamen die Teile die ausgetauscht werden sollten.

Doch der Hängeschrank oben rechts war falsch bestellt. (anstatt Hängeschrank rechts wurde Hängeschrank links geliefert) Der Mitarbeiter hat sich entschuldigt und uns versprochen dass der Hängeschrank innerhalb von 6 Wochen geliefert wird.

Im Februar 2016 kam dann der Hängeschrank an. Nach dem die Mitarbeiter den Hängeschrank gewechselt haben, ist ihnen aufgefallen, dass der Schrank einen Riss innen (sehr groß) hat. Sie sagten zu mir, dass das 1/1000 passiert. Ich war natürlich sauer, weil ich nun seit 6 Monaten auf diesen einen Hängeschrank wartete.

Nach Feststellung der Mangel haben sie den Hängeschrank abmontiert, den alten wieder aufgehangen und sind gegangen.

Da ich diesmal nicht einverstanden war weil nach der dritten Lieferung die Firma immer noch nicht in der Lage war den Mangel zu beseitigen habe ich einen Brief geschrieben mit der bitte dass sie doch bitte die Einbauküche zurücknehmen (mit Frist) (und Einschreiben)

Gestern erhielt ich einen Anruf. Mir wurde am Telefon gesagt, dass ich die Küche nicht zurückgeben kann aber dafür einen Preisnachlass verlangen könnte.

600€ habe ich verlangt und die Dame am Telefon wollte mir nur 350€ anbieten.

Am Ende konnten wir uns dann doch nicht einigen und ich bat Sie meinen Brief schriftlich zu beantworten den ich letzte Woche abgeschickt hatte und immer noch keine schriftliche Antwort erhielt.

Meine Frage ist nun: Habe ich die Möglichkeit nach drei Verbessrungsversuchen die Einbauküche zurück zu geben?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

Mit freundlichen Grüssen.

Der Pechvogel :)

Einbauküche, Nachbesserung, Rückgaberecht
Schadensersatz für Verdienstausfall wenn Handwerker 3x nachbessern müssen?

Ich habe eine neue Küche bestellt. Vorher war die Firma da, um das Aufmaß zu machen. Dabei wurde übersehen, dass an der Küchenwand ein 30x30cm großer Lüfter ist. Als die Küche geliefert wurde, konnte ein Teil der Hängeschränke nicht angebracht werden, weil der Lüfter im Weg war. Also wurden die Schränke wieder mitgenommen und es wurden andere, flachere Schränke bestellt. Als diese dann angebaut werden sollten, stellte sich heraus, dass die Handwerker falsch gemessen haben. Es fehlte ein 30cm breiter Eckschrank. Alle anderen Schränke wurden montiert, für diesen fehlenden Eckschrank musste noch ein Termin gemacht werden. Als die Hängeschränke beim zweiten Mal angebracht wurden, bohrten die Handwerker auch noch zu tief und beschädigten eine Teil der Fliesen im angrenzenden Bad, sodass hier nun der Fliesenleger kommen musste.

Insgesamt musste ich für die Nachbesserungsarbeiten 3 Tage unbezahlten Urlaub nehmen. Meine Firma hat mir schriftlich bestätigt, dass mein Gehalt um das Geld von drei Tagen gekürzt wird.

Die Küchenfirma weigert sich nun, mir diesen Vermögensschaden zu ersetzen und beruft sich auf ihr zweimaliges Nachbesserungsrecht und meine Schadensminderungspflicht. Allerdings sehe ich nicht ein, auf drei Tage Gehalt zu verzichten, bloß weil die Küchenfirma schlampig und inkompetent gearbeitet hat und ich jedes mal für die Handwerkerarbeiten zu Haus sei musste.

Wie sieht die Rechslage tatsächlich aus. Ist die Küchenfirma verpflichtet, mir diese drei Tage unbezahlten Urlaub zu erstatten?

Schadensersatz, Handwerker, Nachbesserung, Verdienstausfall
Rücktritt vom Kaufvertrag bei maßgeschneiderte Küche möglich?

Hallo zusammen,

wir haben uns eine Küche bestellt die für uns zurechtgeschnitten wurde. Lieferung und Montage wurden auch zeitlich korrekt ausgeführt, allerdings haben wir mehrere Mängel, und die Firma interessiert es nicht wirklich.

Seit 11.02:

  1. verstellbarer Einlegeboden bei dem Geräteschrank fehlt (falscher Schrank geliefert)
  2. Beschädigung beim Geräteschrank (Espressomaschine wurde beim ersten Versuch vom Monteur falsch montiert und somit sind Löcher von vorne falsch gebohrt und im Sichtbereich)
  3. Geräteschrank Nische für Einbauespressomaschiene ist zu groß bzw. die Blende hierfür zu klein
  4. Berührungsschutz unterhalb des Kochfeldes fehlt (wurde nicht geliefert)
  5. Kochfeld defekt – Kochfeld wurde am 14.03.15 getauscht
  6. Power Splitter wurde nicht geliefert (habe am Tag der Montage mich noch selber um Ersatz gekümmert und besorgt, damit meine Geräte auch alle angeschlossen werden können) – Auf Rückzahlung wird seit dem 11.03.2015 gewartet
  7. Doppelsteckdose Twist konnte nicht eingebaut werden lt. Monteur, da die Arbeitsplatte hierfür zu dünn sein soll (Geld hierfür habe ich am 11.03.2015 bereits zurück erhalten)
  8. Oberschrank für integrierte Abzugshaube ist beschädigt
  9. Armaturen für Spüle nicht richtig befestigt (lose)
  10. Wasseranschluß (Heiß- und Kaltwasser wurden vertauscht)
  11. Nischenverkleidung Löcher für die Steckdose wurden falsch/schief ausgeschnitten und somit ist das Loch oberhalb der linken Steckdose zu sehen

Seit 14.03 neu dazu gekommen:

  1. Blende beim Unterschrank vom Herd wurde beim Austausch des Kochfeldes vom Monteur weggebrochen, weshalb auch die Montage des Berührungsschutzes zur Zeit nicht möglich wäre. Schrank muss getauscht werden.

Reklamiert habe ich das alles am 10.02 telefonisch, am 11.02 persönlich vor Ort, sowie am 19.02 und 21.02 noch einmal per Mail. Am 1.3. wurde ein Termin für den 14.03 gemacht, um Punkt 5 auszubessern. Dabei ist dann ein neuer Schaden entstanden (Punkt 12) welcher zusammen mit den restlichen noch offenen am 14.03 per Fax auch wieder neu gemeldet worden ist. Am 17.03 gab es dann eine Terminankündigung für den 26.03 das Punkt 3 beseitigt werden sollte. Da es aber keinen Sinn macht die Blende bei einem beschädigten Schrank der auch noch getauscht werden muss anzupassen, hat der Monteur mir diese da gelassen, damit dies dann zusammen erledigt werden kann wenn der Schrank geliefert wird.

Meine Frage ist jetzt wie oft muss ich der Firma jetzt noch die Möglichkeit geben nachzubessern? Zwei mal war der Monteur ja schonbei uns zum Nachbessern, aber es ist immer noch nicht fertig. Kann ich der Firma eine Frist setzten, das wenn z.B. bis 01.05 nicht alle Mängel beseitigt worden sind, ich vom Vertrag zurücktrete, ich das Geld zurück Erhalte und die die Küche wieder abbauen und mitnehmen müssen?

Hab momentan einfach keine Lust mehr darauf und will nur noch das es fertig wird.

PS: Insgesamt habe ich für eine 2,60 m lange Küche 3.600 € incl. Elektrogeräte gezahlt.

Bild zu Frage
Küche, Montage, Widerruf, Vertrag, Nachbesserung, rücktrittsrecht
Friseurpfusch: Graue Haare statt platinblond mit Strähnen. Reklamation?

Hallo liebe Community.

[Wer nicht alles lesen will, kann auch gleich zu den Fragen am Ende springen.]

Gestern um 16:30 Uhr ging ich zum Friseur. Bei diesem war ich schon öfter und hatte bis jetzt nichts weiter zu beanstanden. Bislang hatte ich goldblonde Haare (blondiert), wollte nun aber mal was Auffälligeres und entschied mich für ein Platinblond mit schwarzen Strähnen, wie es bei den Stars (Christina Aguilera, Shakira, Cascada usw.) von Zeit zu Zeit mal angesagt war.

Im Anhang seht ihr das Bild, das ich dem Friseur zur Vorlage gegeben habe. Ich sagte ihm, dass ich es genau SO haben wolle. Ich habe dasselbe in den letzten Jahren schon mit zwei anderen Friseuren versucht und bei beiden scheiterte das Vorhaben. Beim ersten waren meine Haare zwar unten drunter dunkel, was man aber aufgrund meines sehr dichten Deckhaares überhaupt nicht wahrnahm, ich sah also einfach weiterhin blond aus. Der zweite machte mir dunkelbraune Strähnen, die sich aber beim Auswaschen mit meinem hellblonden Haar vermischten, sodass ich im Endeffekt keine Strähnen mehr hatte, sondern einen insgesamt dunkleren Blondton.

Auch das erzählte ich dem Friseur, aber er meinte, es wäre alles kein Problem und wir würden das schon hinbekommen. Nun ja. Was dabei rausgekommen ist, seht ihr im zweiten und dritten Bild: Meine Haare sind grau! Besser gesagt - oben blond, unten grau, dazwischen irgendwas mittendrin, und mit einem lila Schimmer hier und da ... Es sieht einfach grottig aus.

Ich habe dem Friseur sofort nach dem Föhnen gesagt, dass ich sehr unzufrieden bin und das absolut nicht das ist, was ich wollte. Er meinte nur "Das steht dir voll gut" und "Sieht so ähnlich aus wie auf dem Bild." Es sieht aber KEIN BISSCHEN aus wie auf dem Bild. Ich schäme mich, so durch die Gegend laufen zu müssen.

Der Friseur bot mir an, mir noch ein paar schwarze Strähnen rein zu machen. Aber ich will die Haare ja nicht NOCH dunkler! Sie sollten platinblond sein mit schwarzen Strähnen, aber die Strähnen sind offenbar ins gesamte Haar übergegangen. Was bringen mir jetzt noch mehr schwarze Strähnen?

Der Friseur hatte mir zwar im Vorfeld gesagt, dass meine Haare eventuell nicht ganz so platinblond werden würden wie auf dem Aguilera-Bild. Das wäre ja kein Ding gewesen. Wobei sie sogar am Ansatz so richtig blond geworden sind ... aber der Rest! Eine Katastrophe. Da es nun aber schon 19:30 Uhr war und der Laden umd 20:00 Uhr schließt, wollte ich nicht noch einen großen Aufriss veranstalten. Habe die 55 € für meine verpfuschten Haare bezahlt und bin gegangen ...

Ich weiß, dass Friseure rechtlich zu einer kostenlosen Nachbesserung verpflichtet sind. Meine Fragen lauten nun:

1) Was, wenn ich mit der Nachbesserung auch nicht zufrieden bin oder es danach sogar noch schlimmer aussieht? Kann ich dann mein Geld zurückfordern?

2) Was, wenn ich meine Haare diesem Pfuscher gar nicht mehr anvertrauen WILL, sondern lieber einen anderen Friseur das Malheur retten lasse? Muss er dann die Rechnung zahlen?

Bild zu Frage
Friseur, Recht, Nachbesserung, Reklamation
Welche Möglichkeiten nach falscher Möbellieferung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer fehlerhaften Möbellieferung:

Ich habe am 24.05.13 einen Kleiderschrank gekauft. Dieser wurde am 12.06.13 geliefert. Als wir ihn aufbauen wollten, bemerkten wir, dass die Türen falsch geliefert wurden. Am 14.06.13 habe ich es telefonisch beanstandet und mir wurde eine baldige Nachbesserung versprochen. Am 17.06.13 habe ich ein Schreiben erhalten, dass die Türen innerhalb der nächsten 4 Wochen geliefert werden.

Am 04.07.13 habe ich nochmals beim Möbelhaus angerufen um mich zu erkundigen. Und da sagte mir die Frau am Telefon, dass es einen Ausfall der EDV gab und die Bestellung nicht an den Hersteller gesandt wurde. Dies hat sie dann am gleichen Tag nachgeholt.

Am 10.07. kam dann endlich die Lieferung der Türen. Doch leider war diese wieder falsch. Am gleichen Tag habe ich es nochmals telefonisch beanstandet und um einen Preisnachlass gebeten (der Schrank ist bereits vollständig bezahlt)."Das liegt nicht in unserer Hand, das war ein Fehler des Herstellers". Habe am gleichen Tag noch ein Schreiben erhalten, dass die Türen innerhalb der nächsten 4 Wochen geliefert werden.

Am 15.07. habe ich dann das nächste Schreiben erhalten. Die Lieferung erfolgt ca. in KW 34 (19.08.-25.08)

Meine Frage ist jetzt, gelten die 2 mal 4-Wochen Fristen bereits als Nachbesserungsfristen, oder muss ich als Käufer noch Fristen setzen? Wenn ja, kann ich diese Rückwirkens ab dem 10.07/15.07 stellen? Habe ich irgendeinen Anspruch auf einen Preisnachlass oder Rückgabe des Schrankes?

Da wir den Schrank nicht richtig nutzen können, müssen wir alle Kleider nochmals waschen und können das Schlafzimmer nicht richtig nutzen.

Wer kann mir weiterhelfen?

Nachbesserung, Frist
Wohnungsübergabe - keine Nachbesserungsfrist aber Kautionsminderung

Ich habe eine Frage zum Mietrecht - das hier keine Rechtsverbindlichen antworten genannt werden ist mir bewusst, aber so spare ich mir einen eventuell unnötigen Gang zum Anwalt oder Mieterschutzbund.

Ich hatte am 14.3.13 meine Wohnungsübergabe zu einem Mietvertrag, der zum 31.3.13 auslaufen wird. Dort wurden Mängel in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Neben bau-seitigen Dingen (Risse in Wandecken) auch "mängel" durch mich: "nicht fachgerecht ausgebesserte Dübellöcher" sowie ein "allgemein ungesättigter Fußboden" mit "kleinen Farbrückständen" vom Streichen (wirklich kleinste Tröpfchen, keine Beschädigung). Der Nachmieter war mit anwesend und hatte die Wohnung direkt übernommen (Kulanz von mir: 2 Wochen vor Mietende). Diese Punkte wurden angesprochen und nach Rücksprache mit dem Nachmieter wurde vor Ort geklärt, das diese Mängel in seinen Augen keiner Nachbesserung bedürfen und er in diesem Zustand einziehen möchte. Für mich war die Sache erledigt, eine Nachfrist wurde auch nicht ausgemacht, der neue Mieter erhielt meine Schlüssel und die Übergabe war beendet.

Heute erhielt ich eine Email über die Summe der Kautionsrückerstattung - jedoch wurden mir sämtliche Reparaturen in Rechnung gestellt, ohne Möglichkeit einer Nachbesserung. Aussage der Vermietung: "Das war wohl ein Missverständnis, in meinen Augen war klar das die Nachbesserung nur verschoben wird (bis der jetzige Mieter auszieht) und deshalb jetzt die Kosten einbehalten werden. Eine Nachbesserungsfrist ist ohnehin nicht vorgesehen, dazu hätten sie eine vor-Abnahme beantragen müssen"

Das widerspricht meinen (sehr laienhaften) Rechtskenntnissen aber in diversen Punkten. Was muss ich nun erdulden: sind nicht perfekt glatte Dübellöcher zu beanstanden? Was ist mit einem "allgemein ungesättigten" Fußboden? Und wenn das berechtigte Mängel sind, darf kommentarlos eine Nachbesserung ausgeschlossen werden obwohl mein Mietvertrag noch läuft und ich den vollen Monat bezahlen muss? (Ein Aufhebungsvertrag wurde nicht genutzt, meine wirksame Kündigung bezieht sich weiterhin auf den 31.3.)

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!

Miete, Mietrecht, Nachbesserung, Wohnungsübergabe

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