Nachkorrektur einer Klausur?

1 Antwort

Soweit ich weiß, dürfen Klausuren, sobald die Noten festgestellt worden sind, nicht herunterkorrigiert werden. Das heißt, wenn ein Lehrer jemandem für eine Klausur eine 2 gegeben hat und sich im Nachhinein herausstellt, dass der Lehrer bei der Korrektur einen Fehler gemacht hat, darf die Note höchstens zum Vorteil, aber nicht zum Nachteil des Schülers korrigiert werden.

Ich kann mir auch vorstellen, dass dein Lehrer im Nachhinein beide Lösungsmöglichkeiten akzeptiert, weil er selbst einen Denkfehler in seiner Musterlösung hatte. Das ist völlig legitim. Es gibt kein Gesetz, das du dir vorstellst. 

Wieso möchtest du denn überhaupt, dass deine Klassenkameraden durch diese Aufgabe schlechter abschneiden? Hauptsache ist doch, dass du die Lösung gefunden hast und mit deiner Leistung zufrieden bist.