Klausur ungerecht bewertet, was nun?

8 Antworten

Meine Tochter hat eine Klausur zurückbekommen und sagt, dass diese nicht korrekt bewertet wurde.

Wie kommt sie zu dem Schuss?


An wem kann man sich wenden ausser an dem Lehrer, der diese Klausur bewertet hat?

Am Günther Rammatik. :) (g.rammatik@orthographie-in-not.de)


ausser an dem Lehrer, der diese Klausur bewertet hat?

Warum nicht an ihn? Er kennt seine Bewertungsmaßstäbe am besten. Wenn ihm ein objektiver Fehler unterlaufen ist, wird er nicht drum herumkommen, ihn einzugestehen. Wenn es kein objektiver Fehler ist, wirst du auch bei einer höheren Instanz keinen Erfolg haben.


Ich empfehle, dass du hier erstmal (anonym) das Problem und ggf. die Klausur darstellst, bevor du dich unter Umständen wegen eines irrtümlich angenommenen Fehlers bei der nächsten Instanz lächerlich machst.


LG

MCX

In einem solchen Fall wendet man sich als Eltern an die Leitung der Fachschaft / Fachkonferenz des betreffenden Faches an dieser Schule.

Nächster Schritt wäre die Schulleitung.

Eine Klage vor Gericht auf eine bessere Note anzustrengen, ist dagegen so gut wie aussichtslos, da die deutschen Richter die Auffassung vertreten, dass die Lehrer die Kompetenz zur richtigen Bewertung besitzen und die Note auch begründen und an der Arbeit belegen können.

Dazu lies bei Interesse auchmal den Artikel unter diesem Link hier:

http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/schwangerschaft/was-eltern-gegen-schlechte-schulnoten-tun-koennen-aid-1.4305351

Man könnte sich an den Klassenlehrer -> Stufenlehrer -> Schulleiter -> Schulamt wenden. Es darf dabei verlangt werden, dass ein anderer Lehrer die Klausur nochmal korrigiert.

Wenn alles nichts bringt kann man auch vor Gericht damit gehen, doch stehen die Chancen für Schüler zu gewinnen eher gering. Da nicht der Inhalt, sondern die Rahmenbedingungen geprüft werden.

Die Klausur kann auch von einem anderen überprüft werden, aber es wäre sinnvoll zunächst mit dem Fachlehrer zu sprechen.

  1. Gespräch mit Lehrer suchen, Problem schildern
  2. zum Klassenlehrer oder Stufenleiter gehen
  3. wenn alles ohne Erfolg war --> Schulleitung

erstmal doch zum Lehrer . er begründet di Klausur. wenn ihr nicht einverstanden seid, dann könt ihr zzum Schulamt gehen. ob es sinnvoll erscheint. nun denn.