Nachbarschaftsstreit/ Einfahrt auf seinem Grund

Grundbuchauszug - (Streit, Nachbarn, Grundstück) Grundstück - (Streit, Nachbarn, Grundstück) Der besagte Zaun - (Streit, Nachbarn, Grundstück)

6 Antworten

Natürlich kann sie soviel verlangen wie sie will, ihr seit aber nicht verpflichtet, es zu zahlen. Auf den Bildern lässt sich nicht erkennen, ob ihr eine Garage habt. Also könntet ihr, falls ihr keine eigene Einfahrt zwingend bauend wollt, auf der Strasse parken. Dann braucht ihr IHRE Einfahrt garnicht, sondern es würde ein kleiner Fußweg reichen. Und was sie mit ihrem Zaun macht, ist ihre Angelegenheit. Bestellt sie ein Abbruchunternehmen, bekommt sie ja schließlich die Rechnung, da der Zaun auf ihrem Grundstück liegt. Schon garnicht würde ich mich mit Furien unterhalten, die zu normalen Gesprächen nicht fähig sind. Dann sollen sie etwas schriftlich einreichen oder sich soweit in den Griff bekommen, daß normal denkende Leute ihrem Gefasel gedanklich folgen können.

Hallo Nadine,

wir produzieren momentan ein neues TV-Format, bei dem wir mit einem Anwalt solche Streitigkeiten außergerichtlich lösen wollen. Heißt, es kommt zu einer Mediation wo beide Parteien eine gute Lösung für sich finden sollen. An diese Einigung müssen sich die Parteien dann halten - diese sind rechtlich greifend.

Vielleicht wäre dieses Vorhaben etwas für dich und wir können dir in deiner Situation helfen. Dann melde dich bitte per E-Mail unter: nachbarschaft01@gmail.com

Dann können wir alles persönlich besprechen.

Tatsache: kannst du auch unter ähnlichen Streitigkeiten googeln: wenn die Einfahrt zu IHREM Grundstück gehört, und KEIN Wegerecht eingetragen ist im Grundbuch (erkundigen - Wegerecht hat nichts mit Eigentum zu tun), kann sie euch tatsächlich die zufahrt sperren. Leider kann ich aber mit den Bildern gar nix anfangen, ich verstehe es nicht. Und was das mit dem "besagten" Zaun zu tun hat, weiss ich auch nicht. Wenn sie der Meinung ist, dass das ihr Grunstück ist, und sie reisst da was ab oder entsorgt irgendwas, dann ist das doch ihr Problem und zahlen müsst ihr dann gar nichts. An eurer Stelle würde ich vversuchen, herauszufinden: welche andere Zufahrt gibt es für euer Grundstück? Kann man da was anderes machen? Was ist in den Grundstücksplänen eingetragen. (Eigentum, Wegerecht) usw. Wenn von Anfang an unklar ist, wie Eigentumsverhältnisse an der Norseite geklärt sind, weiss ich nicht, wie man das auf einer Versteigerung ignorieren kann. Das ist ja die Katze im Sack gekauft und aus der Nummer kommt ihr nur mit Einsichtnahme in die Pläne usw. raus und gegebenenfalls mit Anwalt. Tolle Nachbarschaft wird das. Aber ich höre jetzt schon zum zweiten Mal, dass es bei Versteigerung schief geht.!

Elizabeth2  21.05.2014, 13:28

Ach so: sehe gerade: Zaun sollte weg. Aber wie gesagt: wenn sie was in Auftrag gibt, kann sie das nur für Dinge tun, die ihr gehören. Sie kann keinesfalls von euch Kosten zurückverlangen. Das geht definitiv nicht. Ich würde ihr weder was abkaufen noch sonst was zahlen. Soll SIE doch zum Anwalt gehen, dann könnt ihr immer noch reagieren und euch zwischenzeitlich Infos einholen!

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nadine1989p 
Fragesteller
 21.05.2014, 13:30

Den Anfang hat alles so genommen: Der Nachbar und der Vorbesitzer underes Hauses (Eigentlich dessen Frau) waren Geschwister... Der Bruder gab seiner Schwester das ok, dass sie die Einfahrt auf seinem Grundstück machen darf... Als sich unser Vorbesitzer dann von seiner Frau scheiden ließ, hat er das Haus behalten und auf einmal kamen die Nachbarn (Sein Schwager und seine Schwägerin) ihm blöd, er solle die Einfahrt wegreisen... Leider gibt es bei unserem Haus keine andere Zufahrtsgelegenheit, wir haben lediglich 508 m² Grund...

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AraMia  21.05.2014, 13:36
@nadine1989p

Wie gesagt, wenn nix eingetragen ist, dann gehört der Zaun gar nicht euch. Eventuell könntet ihr die eine Mauerecke vor dem Haus niederwalzen und so eine Auffahrt auf eurem Grundstück kreieren.

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Elizabeth2  21.05.2014, 14:03
@nadine1989p

Ich verstehe die Zeichnung, bzw. Foto nicht. Versuche dich mal in die Lage eines Unparteiischen zu versetzen und werde aus den Bildern schlau. Ich bin scheinbar zu blöd dafür. Was ich sehe ist, zumindest laut dem rot umrandeten, dass ihr auf der anderen Seite eine Menge grün habt. da könnt ihr euch doch euren Parkplatz bauen. Sicher, vielleicht muss man dann ein paar Meter gehen bis zur Haustür, aber das müssen viele machen. ich würde nur wirklich gerne die Zeichnungen verstehen. Da sind zei paralelle Wege und du schreibst dazu, dass das eine der Nachbarsgrunstück ist und das andere eures. Wenn es paralelle Wege sind, wieso kommt ihr da nicht drauf? Grübel? Bei dem Bild mit dem riesen Tor - da steht auch dabei: euer Grunstück? Wieso ist das keine Zufahrt?

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DonCredo  21.05.2014, 14:38
@nadine1989p

Hi, also meines Erachtens ist da gar nichts unklar denn: so wie die Bilder aussehen steht der schöne weiße Zaun auf dieser Seite komplett auf dem Grundstück Deiner neuen Nachbarn. Und da das so offensichtlich ist, war mir sofort klar, dass der Zaun, der ja auch etwas aufwändiger ist, niemals ohne Zustimmung des Nachbarn hat gebaut werden können, was Du ja auch bestätigst. Da das wohl damals unter den Geschwistern in "gutem Einvernehmen" gemacht wurde war das auch kein Thema - eventuell wurden auch die Kosten für den Zaun sogar geteilt. Und wie das dann so ist: es wurde nicht geklärt und festgeschrieben, man war sich ja einig, und ich könnte fast wetten, dass deswegen da auch kein Wegerecht eingetragen ist - und damit habt ihr ganz schlechte Karten. Trotzdem braucht man sich sicher nicht auf derartige Erpressungsversuche einzulassen. Ich würde tatsächlich an Eurer Stelle versuchen, mit den Leuten in Ruhe zu sprechen und ein reelles und faires Angebot zum Abkauf des Streifens im Interesse der Klärung und einer zukünftigen guten Nachbarschaft unterbreiten. Inwieweit da außer dem reinen Grundstückswert auch noch Kosten für Bauten (ich meine die Anhebung) enthalten sind, die dann quasi mit abgekauft (abgelöst) werden, kann man natürlich so nicht beurteilen, aber ich denke mal, es wäre fair, sich auch darüber Gedanken zu machen. Ihr solltet dafür aber einen Anwalt für Baurecht hinzu ziehen, damit nicht von Anfang an Fehler passieren. Auf jeden Fall muss das irgendwie auch im Grundbuch eingetragen werden, damit ihr Ruhe habt. Sofern es da keinen Weg zu einer Verständigung gibt, bleibt leider nur der Weg zum Gericht. Aber Gerichtsverhandlungen vernichten im Zweifel nur unnötig Geld und nach einem Gerichtsurteil hat man auch keine schöne Nachbarschaft mehr, egal wer "gewinnt". Versucht Euch vorher im Guten zu einigen! Viel Glück und gutes Verhandlungsgeschick wünsche ich Dir. Gruß Don

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Elizabeth2  21.05.2014, 16:58
@DonCredo

Es wäre geschickter, wenn derjenige antwortet, der die Frage gestellt hat. Es geht nicht nur um den Zaun, sondern auch um das Verständnis des Ganzen.

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nadine1989p 
Fragesteller
 23.05.2014, 23:52
@Elizabeth2

Um zu unserem Grün zu kommen, müssen wir durch die Einfahrt. Wir haben uns eh schon überlegt ob wir uns nicht lieber einen Helikopter zulegen sollen gg Leider haben wir lediglich 300m2 Grün- und Gartenfläche, und ohne die Zufahrt nicht mal eine Parkmöglichkeit :*-( Das rießige Tor ist eine reine Atrappe vom Vorbesitzer: Öffnet man diese hat man 5 Meter freien Fall (=Stützmauer, Haus wurde auf Hanglage gebaut und eine andere Zufahrt ist somit ausgeschlossen) Ich weiß, ist leider ziemlich kompliziert wenn man nicht direkt davor steht... Hoffe etwas licht ins dunkel gebracht zu haben :-)

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Wenn weder Baulasten noch Wegerechte eingetragen sind baut Euch Eure eigene Grundstückszufahrt, dann seid ihr allen Ärger los und wird billiger als die komischen Forderungen der Nachbarschaft.

nadine1989p 
Fragesteller
 23.05.2014, 23:41

Ist leider nicht möglich, wir haben lediglich 300m2 Grün- bzw. Gartenfläche. Ohne die Zufahrt haben wir nichtmal eine Parkmöglichkeit :-(

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Seehausen  24.05.2014, 09:54
@nadine1989p

Ihr habt aber kein Recht, über fremde Grundstücke auf Euer Grundstück fahren zu können, ohne mit dem Nachbarn vertragliche Vereinbarungen getroffen zu haben (Nutzungsentgelt, Reparaturkosten, Winterdienst, etc.), die zu einer Grundbucheintragung führen. Da seid ihr der Nachbarschaft ausgeliefert, die jederzeit einen Zaun/Mauer ziehen kann. Also lieber gleich in den sauren Apfel beißen und eine eigene Zufahrt bauen, auch wenn dadurch die Grünfläche reduziert wird. Oder ihr lasst Euer Auto auf der Strasser stehen.

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nadine1989p 
Fragesteller
 25.05.2014, 21:58
@Seehausen

Wie ich beierts geschrieben habe, ist es unmöglich woanders zu parken bzw. eine andere zufahrt zu bauen :-(

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Seehausen  25.05.2014, 22:06
@nadine1989p

Das ist aus den Fotos aber nicht nachvollziehbar. Und wenn ihr meint, es geht nicht anders, müsst Ihr eben mit der Nachbarin alle beschriebenen Vereinbarungen treffen und rechtlich absichern (Grundbuch, Baulastenverzeichnis und Nutzungsverträge). Geld kann sie dafür natürlich so viel verlangen wie sie will.

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Wenn eure Einfahrt auf ihrem Grundstück liegt, kann sie natürlich was dafür verlangen.

Allerdings werden in solchen Fällen normalerweise Grunddienstbarkeiten wie ein Wegerecht oder ein Durchfahrtsrecht im Grundbuch eingetragen. Wir haben uns vor dem Kauf unseres Hauses darüber informiert, wie und wo eventuell solche Sachen eingetragen sind.

Trotzdem kam um 22.00 Uhr abends am Vortag des Notartermins eine E-mail, dass die Grenze an der Garage nicht abgeklärt ist. Das hat dann natürlich den Termin platzen lassen. Es wurde dann neu vermessen und siehe da von seiner Auffahrt ist ein Eck auf unserem Grundstück. War aber auch nicht böse gemeint von ihm. Das Haus steht eh leer, er wollte es nur geklärt haben, damit alles seine Richtigkeit hat.

Nun war es natürlich euer Risiko ein Grundstück zu kaufen, wo schon angegeben ist, dass die Grenze nicht ganz abgeklärt ist.

Ihr müsst jetzt erst abklären (Grundbuchamt) ob zu euren Gunsten so ein Wegerecht bei der Nachbarin eingetragen ist. Wenn ja, dann hat sie überhaupt keine Handhabe und kann schimpfen soviel sie will. Diese Grunddienstbarkeiten erlöschen nämlich nicht mit dem Verkauf des begünstigten Grundstückes.

Sollte das alles nix bringen, müsst ihr die Grenze neu vermessen lassen. Das kostet leider auch noch was aber vielleicht habt ihr ja Glück und ihr bekommt noch was dazu. Ausserdem kann glaub ich nicht einfach einen Fantasiepreis verlangen. Da müsste sie sich auch an die Regionalen m2 Preise halten.

Nach den neuen Vermessungen wäre es wohl das beste, eure Auffahrt so zu legen, dass ihr das Grundstück der Nachbarin nicht mehr befahren müsst. Sonst wird es ewig Probleme geben.

Ich wünsch euch viel Glück

AraMia  21.05.2014, 13:33

Ach ja, und wenn der Zaun etc. auf ihrem Grundstück liegen, dann habt ihr das gar nicht mitgekauft und sie kann euch für einen eventuellen Rückbau keinerlei Kosten übertragen. Schliesslich habt ihr nur eure Grundstück gekauft und nicht ihr. Wenn man es von der Seite betrachtet, und ihr iwi eine Lösung für eure Auffahrt findet, dann kann sie den Zaun dahinbeamen wo der Pfeffer wächst. Euch braucht der dann jedenfalls nicht zu kümmern.

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