Nachbarn grillen unerlaubt?

6 Antworten

Es wäre vielleicht möglich, den Vermieter darauf anzusprechen, Systeme zu installieren, die den Rauch abziehen lassen, auf Kosten der Leute, die unbedingt grillen wollen.

In jedem Fall sollte der Vermieter informiert werden.

Alternativ könnte man auch eine Gießkanne installieren, die den Grill erlöschen lässt.

Terx20 
Fragesteller
 19.04.2024, 17:23

Der letzte Tipp ist sehr gut :D

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Der Polizei ist das relativ egal. Es ist nicht verboten zu grillen.

Terx20 
Fragesteller
 13.04.2024, 18:26

Doch, da dies kein Grillplatz ist und für Geruchsbelästigung und Körperverletzung sorgt.

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Jurafuchs  13.04.2024, 18:29
@Terx20

Körperverletzung durchs Grillen. ;-) der war gut

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Terx20 
Fragesteller
 19.04.2024, 17:24
@Jurafuchs

Ne, durch den Rauch der dadurch entsteht.

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apfelbus  13.04.2024, 18:29

Es ist verboten andere damit zu belästigen.

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Jurafuchs  13.04.2024, 18:30
@apfelbus

Grillen ist aber keine Belästigung. Die oben Wohnenden können genauso gut das Fenster zu machen.

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apfelbus  13.04.2024, 18:30
@Jurafuchs

Wenn der Rauch in andere Wohnungen zieht ist es eine Belästigung.

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Jurafuchs  13.04.2024, 18:33
@apfelbus

Soll die unten Wohnenden jetzt auch noch Wind messen? ;-)

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apfelbus  13.04.2024, 18:33
@Jurafuchs

LG Düsseldorf 09.11.1990 

Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung, wonach das Grillen auf den Balkonen der Wohnanlage gestattet ist, stellt wegen Brandgefahr wie Rauch- und Geruchsbelästigung eine nicht ordnungsgemäße Gebrauchregelung dar.

OLG Düsseldorf 26.05.1995 

Dringt der beim Grillen im Freien entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafräume benachbarter Wohnungen ein, so stellt dies eine erhebliche Belästigung der Nachbarn durch verbotenes Verbrennen von Gegenständen dar.

LG Essen 07.02.2002 

Verstößt ein Mieter nachhaltig und trotz entsprechender Abmahnungen gegen die Hausordnung (hier: Verbot auf dem Balkon zu grillen), so kann dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen.

AG Westerstede 30.06.2009 

Dem Nachbarn eines Mehrfamiliehauses, das sich in neun Metern Abstand zu seinem fest installierten Grill befindet, kann es untersagt werden, öfter als zweimal monatlich und beschränkt auf zehnmal im Jahr zu grillen, wenn Qualm und Gerüche vom Grill direkt in das Schlafzimmer des Nachbarhauses gelangen.

Und beim FS geht es nicht mal um grillen auf dem Balkon sondern am Fenster.

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Beschwer Dich beim Vermieter und / oder ruf die Pol.

Damit mußt Du leben oder wegziehen.

Du wohnst im dritten Stock- pinkel ihnen auf den Grill :-)