Nachbarn grillen unerlaubt?
Guten Tag, unsere Nachbarn von Erdgeschoss grillen jedes Wochenende sobald draußen mehr als 15 Grad sind.
Die grillen direkt am Fenster, wir wohnen an der 3. Etage und Alles zieht bei uns rein in der Wohnung.
Die wurden mehrfach darauf angesprochen, dass die dort nicht grillen dürfen und dass der Rauch und Geruch bei uns rein kommt. Vor Allem in der Küche und Schlafzimmer. Das Haus hier hat kein Garten, nur ein Garagenhof. Somit darf man da nicht grillen und das ist kein privates Grundstück nur weil deren Fenster gleich daneben ist. Das kapieren die nicht, die verstehen nicht mal deutsch. Dazu haben meine Freundin und ich Asthma und sobald man nur kurz durchlüften will kommt das rein und wir tragen dann den Schaden.
Ich habe keine Lust mehr mich damit zu stressen wenn die es eh nicht verstehen und deshalb wollte ich hier fragen ob ich die Polizei anrufen kann und wenn nein, an wen kann ich mich wenden damit die mal her kommen und was dagegen unternehmen?
Die Vermieter hier sind nicht zu erreichen und die beheben nicht mal Baumängel wie Schimmel in der Wohnung oder generell defekte Sachen im Haus, daher ist auf die kein Verlass.
6 Antworten
Es wäre vielleicht möglich, den Vermieter darauf anzusprechen, Systeme zu installieren, die den Rauch abziehen lassen, auf Kosten der Leute, die unbedingt grillen wollen.
In jedem Fall sollte der Vermieter informiert werden.
Alternativ könnte man auch eine Gießkanne installieren, die den Grill erlöschen lässt.
Der Polizei ist das relativ egal. Es ist nicht verboten zu grillen.
Wenn der Rauch in andere Wohnungen zieht ist es eine Belästigung.
LG Düsseldorf 09.11.1990
Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung, wonach das Grillen auf den Balkonen der Wohnanlage gestattet ist, stellt wegen Brandgefahr wie Rauch- und Geruchsbelästigung eine nicht ordnungsgemäße Gebrauchregelung dar.
OLG Düsseldorf 26.05.1995
Dringt der beim Grillen im Freien entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafräume benachbarter Wohnungen ein, so stellt dies eine erhebliche Belästigung der Nachbarn durch verbotenes Verbrennen von Gegenständen dar.
LG Essen 07.02.2002
Verstößt ein Mieter nachhaltig und trotz entsprechender Abmahnungen gegen die Hausordnung (hier: Verbot auf dem Balkon zu grillen), so kann dies eine fristlose Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen.
AG Westerstede 30.06.2009
Dem Nachbarn eines Mehrfamiliehauses, das sich in neun Metern Abstand zu seinem fest installierten Grill befindet, kann es untersagt werden, öfter als zweimal monatlich und beschränkt auf zehnmal im Jahr zu grillen, wenn Qualm und Gerüche vom Grill direkt in das Schlafzimmer des Nachbarhauses gelangen.
Und beim FS geht es nicht mal um grillen auf dem Balkon sondern am Fenster.
Beschwer Dich beim Vermieter und / oder ruf die Pol.
Damit mußt Du leben oder wegziehen.
Du wohnst im dritten Stock- pinkel ihnen auf den Grill :-)
Doch, da dies kein Grillplatz ist und für Geruchsbelästigung und Körperverletzung sorgt.