Nach Kirchenaustritt: wie weiter verfahren? Was wird passieren? Aus Taufregister streichen?

15 Antworten

Vielleicht bekommst du einen Brief, vielleicht auch nicht, das kommt auf den Pfarrer drauf an. Die katholische Kirche istr verpflichtet auf die Konsequenzen des Austritts hinzuweisen. Bei der evangelsichen weiss ich es nicht.

Ansonsten passiert nichts.

Aber es wäre sinnvoll, dem AG den Kirchenaustritt mit zuteilen, weil sonst fälschlicherweise die Kirchensteuer während des Jahres berechnet wird und nicht erst mit der Einkommensteuer korrigiert wird.

Eigentlich ist es nicht üblich, sich in Deutschland aus den Registern auszutragen. Ob es eine Gemeinde macht, weiss ich nicht. In Italien ist es durch die fehlende Kirchensteuer die einzige Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten, in Deutschland sieht es da anders aus. Da ist es dieser Verwaltungsakt, den du besten bestanden hast.

Ich fände es auch nicht richtig, denn du hast mit der Konfirmation den Wunsch der Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche bestätigt. Daher kannst du dich nicht mehr darauf berufen, du wolltest ja nicht als Säugling getauft werden.... Bei der Konformation warst du kein Säugling mehr...


derguteBauer001 
Fragesteller
 10.01.2018, 18:04

Mir geht es nicht darum, ob ich einer Figur, an die ich nicht glaube, etwas versprochen habe, sondern nur um die rechtliche Situation.

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PaulPeter44  10.01.2018, 18:44
@derguteBauer001

ich denke, die Streichung aus dem Taufregister müsstest du vor Gericht erstreiten. Ob du gewinnst, weiss ich nicht, aber wie gesagt, in Italien gibt es keine Kirchensteuer, da muss man sich aus den Taufregister streichen lassen, damit man als Italienier in Deutschland keine Kirchensteuer zahlt.

Daher müsste es eigentlich gerichtlich zu erstreiten sein. Einfach so, nur auf Antrag wird es nicht gemacht. Einmal getauft - immer getauft.

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Nach dem Kirchenaustritt passiert eigentlich nichts weiter.

Außer, du hättest zu viel Kirchensteuer bezahlt, dann wird die irgendwann zurückerstattet.

Aus dem Taufregister etc. wirst du dich nicht streichen lassen können, da zum damaligen Zeitpunkt diese Dinge ja tatsächlich stattgefunden haben.

Keine Panik! Gott ist auf deiner Seite!


Tamtamy  15.01.2018, 10:00

Einige Zeit später:

 Schade. Meine Antwort war nach wenigen Minuten da. Eine Reaktion von dir fehlt bis heute. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.

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Wie Andere bereits gesagt haben wird es keine Streichung aus dem Taufregister geben sondern höchstens einen Vermerk. Dazu noch eine Erläuterung: Durch die Taufe wurdest Du in die Gemeinde Gottes bzw der Kirche aufgenommen, mit Deiner Konfirmation hast Du den Bund mit Gott bekräftigt. Laut Glaubenslehre kannst Du den Bund höchstens einseitig lösen (Gott wartet quasi auf Deine Rückkehr), daher kann die Taufe nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bei einem Wiedereintritt wäre eine abermalige Taufe nicht zwingend von Nöten (ausser man wünscht dies durch eine Feier zu bekräftigen). Soweit die kirchliche Glaubenslehre.

Es kann sein, dass Dein zuständiger Pfarrer Dir noch einen Brief schickt (bei den Katholiken ist es soweit ich weiß sogar vorgeschrieben) und Dich um Deine Gründe fragt. Du brauchst aber nicht darauf reagieren, wenn Du nicht möchtest.

P.S. : Austrittsbescheinigung unbedingt bis zum Ableben aufbewahren. Du bist in der Beweispflicht, wenn es um zukünftige Kirchensteuerforderungen geht.


derguteBauer001 
Fragesteller
 10.01.2018, 18:01

Danke, das war alles was ich wisseen wollte zusammengefasst. Das mit den Briefen bei den Katholiken stimmt leider.

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Wo ist das Problem? Du bist ausgetreten, fertig.

Aus Tauf- und Konfirmationsregister kann man dich nicht streichen. Du bist getauft und konformiert worden, das lässt sich nicht nachträglich aus der Welt schaffen.

Also in Frankreich bspw. ist es möglich. Aber Frankreich ist auch säkularer als Deutschland. Dort hat die Kirche nicht soviel Macht.

Taufregistrierungen sind zu streichen | hpd

Wie ja auch schon von anderen angemerkt wurde. Kann es sein das dein Austritt quasi Jahre später angezweifelt wird.

Dafür brauchst du diese Austrittsbescheinigung. Selbst habe ich auch so eine.

Weiß aus meinen persönlichen Umfeld von 2 Fällen wo das so passiert ist. Beiden waren nach ihrem Umzug plötzlich wieder in der Kirche.

Ob es da ein bestimmtes Muster gibt. Nachdem da vorgegangen wird. Wenn es darum geht "abtrünnige" Schäflein wieder zur Kasse zu bitten. Kann ich nicht genau beurteilen.

Aber wegen Taufregister.

Naja... du wurdest ja da eingetragen. Dann kann man dich auch wieder austragen.