Erstausstattungsgeld von Diakonie/Caritas - wird schwankender Lohn berücksichtigt?
Ich werde in den nächsten Wochen bei der Diakonie oder Caritas so einen Antrag auf Erstausstattungsgeld stellen aber ich frage mich wie die unser Einkommen berechnen.
Mein Mann ist zur Zeit Alleinverdiener und hat jeden Monat einen anderen Lohn raus. Mal kommen nur 1400€ weil kaum Überstunden angefallen sind, dann kommen mal 1700€ weil er viele Stunden machen musste und er auf Montage war.
Man findet halt leider online keine Infos zur Einkommensgrenze für dieses Geld und auch nichts dazu wie das berechnet wird.
Ich weiß auch nicht welche Ausgaben die berücksichtigen :/
Es ist unser zweites Kind, soweit ich weiß ist die Einkommensgrenze also höher oder?
1 Antwort
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/vergaberichtlinien.html
Vergaberichtlinien Richtlinien für die Vergabe und Verwendung der Stiftungsmittel in der Fassung der letzten Änderung durch Beschluss des Stiftungsrates vom 17. Februar 2016 § 3(1) Bei der Feststellung einer Notlage im Sinne des § 2 des Stiftungsgesetzes gilt als Einkommensgrenze das Anderthalbfache des jeweils maßgeblichen Regelsatzes, für Alleinstehende und Alleinerziehende das Zweifache des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes – 100 v.H. des Regelsatzes – nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft. Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen zuzüglich aller sonstigen Einkünfte wie Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsleistungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/rbeg/BJNR045310011.html
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)Die Regelbedarfe nach dem Sozialhilfegesetz
Sry wenn ich da jetzt so blöd fragen muss aber...Das heißt was?
Das anderthalbfache des maßgeblichen Regelsatzes? Welches Regelsatzes? H4 Regelsatz? Der Regelsatz jeder Person im Haushalt einschließlich Kind?