Nach 3 Monaten Fehlzeit in Ausbildung zur Prüfung zu gelassen?

3 Antworten

Verlängerung wegen Ausfallzeiten

Die Ausbildungsdauer kann verlängert werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Auszubildende die Prüfung sonst nicht besteht (§ 8 Abs. 2 BBiG).

Meist sind dafür längere Ausfallzeiten der Grund, zum Beispiel wegen Krankheit.

Der Antrag wird vom Auszubildenden / von der Auszubildenden gestellt. 

Vor der Entscheidung, ob die Ausbildung verlängert wird, setzt sich die IHK mit dem Ausbildungsbetrieb und gegebenenfalls auch dem Berufskolleg in Verbindung.

Der / die Auszubildende erhält nach einer Vertragsverlängerung weiterhin die Vergütung des letzten Ausbildungsjahres.

Quelle: https://www.duesseldorf.ihk.de/ausbildung/ausbildung-von-a-z/verlaengerung-ausbildungsdauer-2596778

Wenn sie bereits vier Monate im Krankenhaus liegt wird sie ja nicht sofort danach wieder arbeiten gehen können. Da kommt noch mal einiges an Zeit zuhause und evtl eine Reha hinzu.

Ich würde ihr empfehlen mit dem Ausbilungsbetrieb zu sprechen.

Je nachdem wie schwer den Unfall war und ob sie etwas lernen konnte dürfte es besser sein die Prüfung um ein halbes Jahr zu verschieben. Dann kann sie in Ruhe gesund werden und sichern Ruhe auf die Prüfung vorbereiten.

Zugelassen wirst du die Frage ist ob man die schaffen kann, weil man viel in der Berufsschule verpasst.