Muss Reiseunternehmen zurück zahlen?
Hallo an alle Experten. Meine Eltern haben eine Rundreise in Vietnam gebucht. Start 18.04.24. Am Mittag ging es via Reisebus nach München. Am Abend sollte der Flug nach Dubai gehen und am Morgen 19.04.24 weiter nach Vietnam. Durch die starken Regenfälle (16.04.24) in Dubai wurde der Flug kurzfristig annulliert. Andere Flüge allerdings gingen nach Dubai, auch über die gleiche Fluggesellschaft (Emirates).
Das Reiseunternehmen beschloss die Gäste in ein Hotel zu bringen, um am nächsten Tag zu fliegen. Mittag wurde dann der Abbruch der Reise entschieden, also mit dem Bus wieder zurück zum Ausgangsort.
Dann sollte die Reise erneut stattfinden, am 01.05.24. Eine Woche später also. Heute kam die Info, zu wenig Teilnehmer - Absage. Das Reiseunternehmen will aber das Geld nicht auszahlen, man soll umbuchen auf andere Reisen. Fernreisen aber erst wieder ab Oktober. Dürfen die das Geld einbehalten ? Es handelt sich um rund 4000 EUR. Wie ist die rechtliche Lage ? Wie kann man vorgehen? Leider keine Rechtsschutz :-(
Danke
3 Antworten
Die Reise wurde vom Veranstalter storniert. Damit ist auch klar, dass dieser den gesamten Reisepreis zurückzahlen muss.
Wie kann man vorgehen?
Man teil das denen mit. Freundlich. "Leider können wir momentan keine Planung für eine andere Reise machen. Bitte überweisen Sie den bezahlten Reisepreis bis x.y. auf unser Konto xyz."
Das Ganze macht man auf Papier und schickt es per Einwurfeinschreiben.
Da täuscht er sich.
Es liegt zwar eine zulässige rechtliche Grundlage für die Reisestornierung vor, denn verliert der Reiseveranstalter nach § 651h Abs. 4 S.2 BGB den Anspruch auf die Zahlung des Reisepreises. Und er ist nach § 651h Abs. 5 BGB verpflichtet, bereits empfangene Zahlungen unverzüglich rückerstatten, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt.
Die beiden § kann man dem unwilligen Reisebüro auch mit auf den Weg geben. Und wie gesagt, eine Frist setzen (genaues Datum nennen, nicht 14 Tage). Ebenfalls würde ich anmerken, dass Du, sollte das Geld nicht pünktlich eingehen, Dich leider gezwungen siehst, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wenn das eine Pauschalreise war muss das Reiseunternehmen den kompletten Reisepreis zurück zahlen. Einen Gutschein für eine andere Reise muss nicht akzeptiert werden.
Tja die weigern sich, weil sie es unter höhere Gewalt einstufen. Sehe ich aber nicht so, weil ja nicht grundsätzlich alle Flüge annulliert wurden. Wahrscheinlich haben die Entschädigung bei Emirates geltend gemacht und machen doppelt Geld.
Wie gesagt, es kommt ein bisschen darauf an was genau gebucht wurde.
Wenn sich der Veranstalter aber quer stellt würde ich auch zum Anwalt gehen und den das weitere regeln lassen.
Du musst doch noch gar nicht "vorgehen".
Man soll ---schreibt das Unternehmen.
Dann schickt erstmal ein Einschreibe (!!!) , dass ihr die Reise nicht verschieben könnt und bittet um Rückzahlung.
In der Zwischenzeit lest das Kleingedruckte in der gebuchten Reise, was da drinnen steht, dann könnt ihr weitere Infos einholen, auch über Verbraucherzentrale usw.
Ja das Schreiben schicke ich morgen raus. Sie haben am Telefon deutlich gemacht, dass dies keine Alternative ist 😖