Muss man einer Mieterhöhung zustimmen?

12 Antworten

Muss man dieser Mieterhöhung zustimmen?

Kurz und knapp: Ja, laut § 558b BGB muss zugestimmt werden.

 dass die Miete um 20 % zum 01. Februar 2020 erhöht wird

Wann ist das Schreiben zugesandt worden? Wenn die Erhöhung zum 01.02.20 wirksam wird, hätte das Schreiben im November zugehen müssen.


jrcash 
Fragesteller
 12.12.2019, 08:49

vielen Dank für die Antwort. Das Schreiben kam im November, somit passt das zeitlich.

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Kündigen nicht, aber der Vermieter kann gerichtlich auf Zustimmung klagen. Von daher überprüfen, ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist (Verbraucherzentrale, Mieterverein, Anwalt usw) und falls ja, dann zustimmen.

Wie begründet die Vermieterin die Mieterhöhung?

Deine Mutter muss selbstverständlich nicht zustimmen - bei einer Mieterhöhung kann der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen. Das würde jedoch bedeuten, dass deine Mutter ausziehen muss.

Du schreibst:

Die Kaltmiete liegt trotz allem unter dem Mietspiegel, da meine Mutter allerdings seit über 25 Jahren in dieser Wohnung lebt, ist für sie eine Mieterhöhung natürlich trotzdem problematisch.

Sie es doch mal aus einer anderen Perspektive.

Dann Mutter sollte sich freuen, dass die Mieterhöhung nicht viel früher gekommen ist.

Die Kosten für den Vermieter steigen auch. Eine Mieterhöhung heißt also nicht automatisch, dass der Vermieter mehr verdient.

Mein Tipp:

Wenn die Mieterhöhung für deine Mutter eine finanzielle Belastung darstellt, kann sie Wohngeld beantragen. So wird der Differenzbetrag ausgeglichen.

Gut zu wissen:

Entgegen der häufiger Annahme, dass es sich bei Wohngeld um eine Sozialleistung handelt, steht Wohngeld jedem zu, der aufgrund seine geringen Einkommens Schwierigkeiten hat, die Miete zu zahlen.

Wohngeld ist also auch kein Almosen.

Sprich mal mit deiner Mutter. Bei Bedarf erkläre ich dir gerne, wie und wo ihr Wohngeld beantragen könnt.


Nein, Deine Mutter könnte auch die Rechtmäßigkeit der Erhöhung gerichtlich überprüfen lassen.

Der Vermieter würde auf Zustimmung klagen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.