Wann kann ich Kontakt verbot beantragen?

5 Antworten

du musst eben beweisen können, dass er das alles angeblich getan hat. kannst du das? ansonsten gibts kein grund für kontaktverbot, wenn er sich eh nicht bei dir meldet

Frage beim Jugendamt ggf. nach, ob du einen Erziehungsbeistand bekommen kannst, der das mit dir bespricht. Das ist besonders notwendig, wenn deine Eltern/deine Mutter noch das Sorgerecht über dich haben. Die Maßnahme muss erstmal notwendig und geeignet sein. Dann kann das Jugendamt dasKontakverbot beim Familiengericht anregen. Das kannst du theoretisch auch selbst.

Möglichst so konkret wie möglich ausfertigen lassen. Wenn du mit deinen Geschwistern zusammenlebst ist das organisatorisch aufwändiger, weil sie ja ggf. die Geschwister weiter kontaktieren können. Aber du hast ein Recht darauf, dass du geschützt wirst vor dem Täter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder

besseranonym643 
Fragesteller
 20.07.2023, 19:31

Okay aber wenn ich das mit dem Kontaktverbot mache, mache ich dann automatisch auch eine Anzeige? Ich habe schonmal gehört dass der Täter in einem Gericht in einem Nebenraum saß und sich das dann nur anhören konnte aber muss es denn auch generell irgendwelche voraussetzungen dafür geben? ( sorry für die vielen fragen ich kenne mich echt nicht davon aus deswegen will ich mir sehr sicher sein was ich jetzt mache)

0
weisserMann04  20.07.2023, 19:41
@besseranonym643

du bist 16 und damit schutzbedürftig. Was und wie der Richter das umsetzt ist immer seine Sache. Aber genau dafür brauchst du Unterstützung. Du kannst auch selbst Nebenkläger sein und bei Gericht deinen Anwalt über Gerichtskostenhilfe beantragen. Und in Verhandlungen kannst du ggf. auch deine Anhörung ohne den Täter beantragen. Ob des Gericht dem zustimmt ist nicht vorhersagbar. Aber es geht darum, in der Verhandlung den vergangenen Verletzungen nicht noch weitere, neue Verletzungen zuzufügen. Aber der Angeklagte hat das Recht deine Aussagen zu hinterfragen - das Gericht kann aber entscheiden , dass dies nur über den Anwalt des Vaters erlaubt wird. Aber ich bin kein Jurist.

Du kannst aber zu Opferorganisationen gehen (Weißwasser, Weißer Ring) oder eines der Beratungstelefone nutzen.

0

natürlich werden da deine Eltern NICHT gefragt; du sollst geschützt werden, nicht deren Befindlichkeiten

Das Jugendamt wird dich weiter beraten und dort bekommst du kompetentere Antworten als hier,
Zum Kontaktverbot, bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Details kannst du über das J.A. erfahren.
Viel Glück.

Kontaktverbot ist ein gerichtlicher Beschluss - ohne ein Strafverfahren geht da nichts.


GutenTag2003  20.07.2023, 19:08
ohne ein Strafverfahren geht da nichts.

Ein richterlicher Beschluss reicht dafür aus.

1