Muss man der Krankenkasse ein Entlassungsbericht zukommen lassen bei Klinikaufenthalt?
9 Antworten
Hallo,
bei Krankengeldbezug hat man nach Hinweis der Krankenkasse verschiedene Möglichkeiten:
- das Mitglied schickt den Bericht an die Krankenkasse
- man erteilt der Krankenkasse das Einverständnis, dass diese den Bericht diret in der Klinik anfordern darf
- man sorgt dafür, das der Bericht den Ärzten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorliegt
Wenn keine dieser Varianten greift, wird die Krankenkasse das Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung einstellen.
Es kommt immer wieder vor, dass Versicherten während des Krankengeldbezuges nicht bewusst ist, dass das Krankengeld zeitlich begrenzt ist und man danach teilweise ohne jede staatliche Leistung dasteht. Wenn man auch die Maßnahmen anderer Kostenträger im Blick hat, kann man z.B. rechtzeitig einen Antrag auf Reha, Umschulung oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung stellen.
Gruß
RHW
Kommt drauf an. Normalerweise jedoch nicht, es sei denn bestimmte Leistungen sind zu hinterfragen oder zu klären.
In dem Fall steht eine Leistung an, die den Lohn ersetzt, da wäre es sicher gut zu wissen warum man nicht Arbeiten könnte. Ich glaube dass es hier im Sinne der Korrektheit angebracht ist, wenigstens die Hauptdiagnose der Erkrankung mitzuteilen die zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Der Krankenkasse nicht aber Deinem Hausarzt.
nein, es sei denn, die Krankenkasse fordert einen an
Nein, das ist grundsätzlich nicht erforderlich. Heb ihn gut auf.
Krankengeld