Muss ich wenn meine Freundin schwanger wird zahlen?

8 Antworten

Sobald du ein sicheres Einkommen hast u.o. zahlungsfähig bist und bewiesen ist, dass du der Vater des Kindes bist, musst du, sobald das Kind geboren wurde, wenn nicht, sogar schon während der Schwangerschaft, einen gewissen Unterhalt für das Kind zahlen. Ihr beiden teilt euch sozusagen die Kosten, die durch das Kind entstehen: Nahrung, Kleidung, Möbel, Arzt, KiTa, Schule, Wasser, Strom, Heizkosten, usw.

Zwei Menschen, Mann + Frau, die für die Existenz eines Menschen, Kindes, verantwortlich sind, müssen sich beide um das Wohl dieses Menschen kümmern, solange er es selbst nicht kann, also in Deutschland unter 18 ist. Ausnahmen sind, glaube ich, :

•Behinderung des Kindes - dann lebenslang

• Freigabe zur Adoption - dann nicht mehr, allerdings verliert man die Vormundschaft und alle mit dem Kind verbundenen Rechte (Rentenzuschlag pro Kind, Kindergeld,...)


LazyDice  14.05.2021, 06:50

Weitere Ausnahme:

Kind ist mit Ü18 noch in Ausbildung, dann hat es bis maximal 26 Unterhaltsanspruch.

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Naja du musst natürlich erst zahlen wenn dz einkommen hast, das entsprechend hoch ist. Ob du das kind willst oder nicht oder ob ihr zusammen seid oder nicht ist total egal. Du bist, sonfern zahlungsfähig, für dein kind verantwortlich

euer alter und euer beziehungsstatus ist dabei vollkommen wurscht :)
Da es bei dieser "unterstützung" um das kindeswohl geht, wärst du als elternteil in trennung beinahe immer unterhaltspflichtig :)

Natürlich kann man jetz einem minderjährigen ohne geld auch kein geld wegnehmen, jedoch verschwindet der anspruch des kindes dadurch nicht und du müstest dann eben später, sobald du es kannst, unterhalt zahlen.

Daher: LÜMMELTÜTE DRÜBER! ;)

Du musst unterhalt zahlen, also wenn du kannst. Wenn kein Geld da ist, dann geht das ja nicht.


Audime  14.05.2021, 00:59

Aber sobald du was hast

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LazyDice  14.05.2021, 06:44

Wenn kein Geld da ist, streckt der Staat den Kindesunterhlt vor und er muss ihn zurückzahlen sobald er mehr Einkommen hat.

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Ja

Ja

Ja

Du wirst, wenn das Kind auf der Welt ist, jeden Monat einen vom Amt festgesetzten Betrag an Kindesunterhalt zahlen.

Egal ob sie 17 ist oder 18.