Ich bin mit 16 schwanger was tun?

wayoflife1  20.03.2024, 09:04

Was ist mit deiner Mutter?

leonie13072023 
Fragesteller
 20.03.2024, 09:20

Sie hat nicht die obsorge und darf somit nicht das Kind haben

5 Antworten

oh, das ist echt eine blöde Situation.

Ich bin mir aber sehr sicher, dass man das gerichtlich regeln kann. Was ist denn mit deiner Mutter? Ist dein Vater der einzige Erziehungsberechtigte? Wo lebst du denn aktuell?

Das alles ist entscheidend dafür, wo dein Kind letztendlich hinkommt. Wenn du allerdings schon in einer Ausbildung bist oder irgendwie die Möglichkeiten hast, deinem Kind ansatzweise ein gutes Umfeld zu bieten, dann kann man das mit Sicherheit auch regeln lassen.

Falls das Kind zu deinem Vater kommen sollte und du das nicht möchtest, dann empfehle ich dir jetzt schon mal eine Rechtschutzversicherung abzuschließen

Die kostet im Monat zwischen zehn und 25 €.

Wenn es dann zu dem Fall kommt, kannst du zum Anwalt gehen und auf Besserung hoffen.

Und zur Not musst du dich halt mit deinem Vater vertragen und für ein Jahr lang viel Kontakt mit deinem Vater haben und möglichst viel Zeit für dein Kind zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

https://www.betanet.de/minderjaehrige-schwangere.html#:~:text=Hat%20die%20minderj%C3%A4hrige%20Mutter%20das,Gro%C3%9Fmutter%20des%20Kindes)%20bestimmt%20werden.

Du bekommst das Sorgerecht, dieses ruht bis zu Deinem 18. Geburtstag und liegt derweil beim Jugendamt, wie kommst Du darauf, dass das Kind zu Deinem Vater kommt? Es ist DEIN Kind


goodquestion70  20.03.2024, 09:11

wenn sie minderjährig ist, bekommen die Eltern von ihr vorübergehend das Sorgerecht

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Hafnafir  20.03.2024, 09:15
@goodquestion70

Das stimmt nicht, das Jugendamt wird Vormund, auf ANTRAG kann jemand anderes die Vormundschaft übernehmen.

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Elli113  20.03.2024, 09:23
@goodquestion70

Nein, das ist nicht korrekt.

Bis zur Volljährigkeit der (unverheirateten) minderjährigen Mutter erhält das Kind einen gesetzlichen Vormund. Dieser wird durch das Familiengericht bestellt und vertritt als gesetzlicher Vertreter das Kind in allen rechtlichen Belangen. Die minderjährige Mutter hat zusammen mit dem Vormund das Personensorgerecht. 

Das heißt, sie bestimmt den Namen ihres Kindes und hat das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Die Großeltern, in diesem Fall die Eltern der minderjährigen Mutter, üben zwar bis zur Volljährigkeit das Personensorgerecht für ihre Tochter aus. Dies erstreckt sich jedoch nicht auf das Enkelkind. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Großeltern durch das Familiengericht zum Vormund des Kindes bestimmt wurden.

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Gerate jetzt bloß nicht in Panik! :)

  • Dir jetzt da einen allzu großen Stress zu schieben bringt nichts. Gehe das ganze langsam an und such erst mal nach einer richtigen Beratung beim Jungendamt.
  • Ruf dort an und mache einen Termin aus
  • Alles weitere wird dort geklärt

Viel Erfolg und Glück! :)

Wieso kommt das Kind zu deinem Vater? Was ist mit deiner Mutter? UNd wieso lebt ihr nicht zusammen? Ihr solltet als Familie zusammenarbeiten und alle zusammen das Kind groß ziehen in den ersten Lebensjahren. Und danach bist du ja eh auch 18 und kannst dich alleine drum kümmern. Ich denke du wirst froh sein, das Baby nicht alleine versorgen zu müssen, das ist sehr viel Arbeit. Hab keine Angst, dass dir das Baby weggenommen wird. Das denke ich nicht. Natürlich sind die ersten Lebensjahre sehr wichtig für das Baby und ich verstehe deine Sorge um dein Baby. Aber wenn du es unbedingt kriegen willst, dann kriegst du es halt mal und schaust dann Step by Step wie es weiter geht! Hoffentlich ist der Vater des Kindes auch dafür das Kind zu bekommen?!? Weil sonst wird es wirklich schwierig.


Stress sollte, gerade in der Schwangerschaft, möglichst vermieden werden. Wenn du also zu deinem Vater keinen guten Draht hast und befürchtest, dass dies dem Kind schaden könnte, wäre auch ein Mutter-Kind-Heim denkbar😊 Dort werden dir feste Strukturen geboten und du erhältst Unterstützung, um irgendwann selbst gut für das Kind sorgen zu können.

"Nach § 19 SGB VIII haben Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, Anspruch auf Betreuung und Unterkunft, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form zur Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.

In einer Mutter/Vater-Kind-Einrichtung soll insbesondere darauf hingewirkt werden, dass

× die Mutter/der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung anfangen oder eine bereits begonnene Ausbildung weiterführen kann.

× die Mutter/der Vater lernen, ihr Kind/ihre Kinder selbstständig zu versorgen und den Haushalt eigenständig zu erledigen.

× eine stabile Beziehung zwischen der Mutter/dem Vater und dem Kind/den Kindern entsteht.

× bestehende Konflikte, z.B. mit dem Partner oder den Eltern von der Mutter/dem Vater geklärt werden."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung