Muss ich mich bei den Stadtwerken anmelden?

5 Antworten

Zählerstand kannst Du selbst ablesen, wenn Du weißt, wo der Zähler hängt bzw. welcher zu Deiner Wohnung gehört. Schreib Dir auch die Zählernummer auf.

Dann meldest Du Dich bei den Stadtwerken an. Das geht auch unabhängig von dem, was Dein Vermieter macht. Ob Dein Vermieter Dich meldet oder nicht, ist also irrelevant.

Die Stadtwerke werden Dir dann Vertragsunterschlagen schicken mit dem Grundversorgertarif und bestimmt auch mit einem Vertragsangebot, mit dem Du Dich länger zu einem niedrigeren Preis binden kannst.

Die wissen schon, wieviel sie von Dir als Vorauszahlung verlangen können. Sie haben Erfahrungswerte und darauf beziehen sie sich. Das wirst Du auch sehen, wenn Du den ersten Brief von denen bekommst.

Sobald Du also diese Unterlagen von den Stadtwerken hast, kannst Du über Verivox oder check24 o. ä. Deinen eigenen Versorger auswählen und es dem neuen dann auch überlassen, Deinen Grundversorgervertrag zu kündigen. Das geht alles innerhalb weniger Tage, sodass Du maximal 2 bis 4 Wochen den teuren Strom der Stadtwerke beziehen musst.

Also, alles ganz easy:

Zähler ablesen (Nummer und Stand)

Stadtwerke melden

Grundversorgervertrag abwarten

Neuen Stromanbieter auswählen und Vertrag abschließen.

Achtung, beim neuen Versorger: Nur einen auswählen, bei dem Du monatlich im voraus bezahlst. Niemals fürs ganze Jahr im voraus und wenn es noch so günstig erscheint. Keinen Vertrag, der länger als 12 Monate läuft und dann für das nächste Jahr wieder rechtzeitig einen neuen Anbieter suchen.

Achte ein wenig auf Bewertungen und wenn Du einigermaßen sicher sein willst, bei einem seriösen Anbieter abzuschließen, wähle auch wieder irgendwelche fremden Stadtwerke oder größere bekannte regionale Versorger aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Wenn du etwas nicht weißt, frag ruhig den Vermieter

das ist keine Schande eine Frage zu stellen. Schlimmer wäre es, wenn du jetzt nicht fragst und es dann falsch machst finde ich. Du würdest zwar etwas daraus lernen, aber wenn du die Chance hast zu fragen, frag doch einfach :-)

niemand wird dir den Kopf abreisen


littlemausi123 
Fragesteller
 01.02.2021, 11:58

Dankeschön.
Ich habe Ihn gefragt und er meinte, dass die Anmeldung über ihn geht. Lg

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Du suchst dir auf dem freien Markt einen Anbieter nach deiner Wahl über best. Postale im Internet, wie Verivox oder check 24. Vorausgesetzt du hast einen eigenen Stromzähler und keinen Unterzähler.


bwhoch2  01.02.2021, 10:42

... und schon einen Vertrag des Grundversorgers, denn schließlich muss der neue Versorger den Zähler übernehmen können und das geht nur, wenn er dem neuen Mieter/Mieterin schon "gehört".

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albatros  01.02.2021, 19:26
@bwhoch2

Bei Einzug kann man zuvor (vor Mietbeginn) sich einen Anbieter wählen. Es gibt keinen Zwang zur Belieferung durch den Grundversorger.

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albatros  01.02.2021, 19:33
@bwhoch2

Der / die Zähler sind Eigentum des Grundversorgers und bleiben es auch bei Wechsel des Anbieters. Der Mieter muss nur die Zählernummer eingeben, alles Weitere geht dan seinen Gang.

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bwhoch2  01.02.2021, 21:09
@albatros

Erkläre mal, wie Du vorgehen würdest. Nach Auszug eines Mieters meldet dieser sich beim Grundversorger ab und dann passiert etwas im Hintergrund, das man so gut wie nicht beeinflussen kann, nämlich der Vermieter wird wieder Inhaber des Zählers und damit automatisch Schuldner für Grundgebühr und weitere Stromlieferung. Der Vermieter wird zusehen, dass er diese Rolle so schnell wie möglich los wird und meldet, sobald möglich, also nach Übergabe der Wohnung an den neuen Mieter diesen als neuen Inhaber des Zählers und zwar seinem Grundversorger, damit dieser möglichst gar nicht erst auf die Idee kommt, ihm eine Rechnung zu schicken. Was macht aber jetzt der Grundversorger mit der Information über den neuen Zählerinhaber? Bitte um Erklärung.

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albatros  02.02.2021, 10:25
@bwhoch2

Der (neue) Mieter kann mit Vorlauf z. B. über check 24 bei einem Versorger seiner Wahl den Strombezug beantragen ab Mietbeginn . Dieser Versorger meldet den Mieter beim Netzbetreiber/Grundversorger an. Dazu ist die Zählernummer anzugeben.

Der Mieter wird dadurch kein Kunde/vertragspartner des Grundversorgers sondern von Mietbeginn an Kunde des gewählten Versorgers.

Der Zahler bleibt Eigentum des Grundversorgers.

Ruf doch mal im Internet die Seite von Check 24 oder Verivox auf, da siehst du, wie das funktioniert. Da ist anzugeben: Wechsel des Anbieters oder Neubezug (der Wohnung).

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Das ist durchaus verschieden.

Ich hatte schon Wohnungen, wo ich das selbst anmelden musste. In anderen Wohnungen hat das der Vermieter gemacht.

Wenn du den Vermieter nicht fragen willst, dann frag doch einen Mitbewohner.

Es ist in solchem Falle nicht "doof", diese Frage tatsächlich an den Vermieter zu richten.