Muss ich für zwei Wohnungen Strom und Gas zahlen?

4 Antworten

Ja das ist rechtens, denn

der Anbieter von Verbrauchsleistungen in Immobilien muss nicht nur für sich sicherstellen, dass er jede Leistung vergütet bekommt, sondern auch für eine ordnungsgemäße Buchführung Sorge tragen. Er hat nachzuweisen, welche Leistung in welcher Form und Höhe an wen erbracht wurde.

Zudem entsteht für Sie auch kein Nachteil, denn jegliche Verbrauchsleistung sollte nur nach Verbrauch abgerechnet werden. Gerad bei solchen Verbrauchsleistungen ist eine Einheitgerechte Kostenabwicklung Standard.

Sie zahlen also nur was Sie verbrauchen und der Dienstleister berechnet nur, was er zur Verfügung gestellt hat.

Dies macht auch Sinn, denn stellen Sie sich vor, eine Kündigung wäre möglich und Sie ziehen in eine neue Wohnung und der Vormieter hat vor einem Monat gekündigt, es sind jedoch noch Kosten in Höhe von z.B. 200 Euro entstanden.

Der Dienstleister hat erbracht, aber wer übernimmt jetzt die Kosten?


RareDevil  09.11.2020, 19:00
Sie zahlen also nur was Sie verbrauchen und der Dienstleister berechnet nur, was er zur Verfügung gestellt hat.

Zuzüglich Grundgebühr/Zählermiete.. Die läuft auch ohne Verbrauch weiter...

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Das würde ich an Deiner Stelle nicht einsehen; es kann nicht zur Pflicht gemacht werden, möglicherweise monatelang Strom/Gas bereit zu halten, wenn man längere Zeit die Mietsache nicht nutzt. Der Versorger weiß ja nicht zwangsläufig, wer der aktuelle Mieter ist. Woher hätte er denn die Daten?

Wenn Du den Bezug kündigst, dann gibt es dort eben keine Energie. Dass der Versorger gerne seine Grundgebühren weiter kassieren will, kann man halbwegs verstehen, aber ich glaube nicht, dass das rechtens ist.

So lange Du die Wohnung gemietet hast, bleibt der Vertrag bestehen. Und dann gibt es eine Zählerablesung zum Ende, exakt. Und außerdem läuft da ja nur die Grundgebühr, aber kein Verbrauch mehr, also wo ist das Problem?


Fernidar94 
Fragesteller
 09.11.2020, 17:45

Nein, ich soll den selben Abschlag wie vorher zahlen. Das ist ein größerer Betrag, der aufgrund zwei Wohnungen dann doppelt bezahlt wird. Die Doppelmiete ist schon ein unschönes Vergnügen, nur mit der Grundgebühr würde man mir zumindest entgegenkommen, wurde aber nicht angeboten

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Was sagt denn der Vertrag, den Du mit dem Grundversorger hast?