Muß ich einen Antrag stellen, wenn ich mir einen Bart wachsen lassen will, wenn ...?

5 Antworten

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Ich denke du meinst das auf dem Bezug der Bundeswehr.

Einen Antrag musst du nicht stellen. Es zählt für dich der Barterlass. Dieser besagt das du dir einen Bart in deinem Urlaub wachsen lassen kannst, dieser aber nach dem Urlaub sauber und gestutzt aussehen muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fallschirmjäger seit 2010

Das Passbild hat das aktuelle Aussehen abzubilden. Wenn man vor hat Bart zu tragen, empfiehlt es sich Ausweis und Reisepass ändern zu lassen. In Ausnahmefällen haben sich Männer an der Grenze rasieren müssen. Im umgekehrten Fall könnte eine Einreise verweigert werden. Für eine Rückreise ohne Bart müsste dann bei der Botschaft ein neues Dokument beschafft werden. Bei inländischen Personenkontrollen könnte man zur Feststellung der Identität mit auf die Wache genommen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dazu gibt es Formblatt "Antrag zur Genehmigung des Gesichtshaarewachstums (Bart) zur Darstellung in öffentlichen Bilderdateien".

Original des Antrags notariell beglaubigen lassen, drei Abschriften beifügen und beim Bartwuchsministerium Deines Bundeslandes einreichen.

Nein das ist kein Problem, der Ausweis dient nur dazu um deine Identität zu bestätigen. Er muss keine Aktuelles Foto beinhalten.

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Nein, musst du nicht.